VII-A-10367-NF-02 Warme Wohnung statt sozialer Kälte - Leipziger Heizkostenfonds einrichten!

Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Um eine Überforderung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter durch hohe Betriebs- und Nebennachkostennachforderungen und damit einhergehend Wohnraumkündigungen und/oder Energiearmut zu verhindern, wird der Oberbürgermeister beauftragt einen Härtefallfond i.H.v. einer Millionen Euro für Hilfe bei hohen Betriebs- und Nebenkostennachforderungen einzuführen. Für den Härtefallfond sollen folgende Bestimmungen gelten:

  1. Haushalte sollen einen Antrag auf Übernahme der Nachforderungen der Kosten für Warmwasser und Heizung (warme Betriebskosten) als Zuschuss stellen können, sofern diese Kosten eine monatliche Nettokaltmiete übersteigen und sofern sie aus eigenem Einkommen nicht in der Lage sind, diese Nachzahlung zu begleichen. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Vermieter bzw. den Energieversorger. Bürgergeldempfangende erhalten einen einmaligen Zuschuss.
  2. Der Fonds soll sich an Haushalte richten, deren Einkommen nicht mehr als 180 Prozent der Bundeseinkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS 280) beträgt.

Begründung:

Die LVZ titelte am 17.05.: "Betriebskosten für Leipziger Haushalte steigen um 40 Prozent" (https://gleft.de/5BU). Das ist das Ergebnis von Berechnungen der Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften, die davon ausgehen, dass sich die Nebenkosten für eine Familie im Schnitt um 71€ im Monat erhöhen. Teilweise machen die Betriebskosten bereits mehr als ein Drittel der Gesamtmiete aus und überfordern immer mehr Haushalte finanziell, so die Genossenschaften.

Auch bei der LWB wird mit erheblichen Kostensteigerungen gerechnet: Aus der Antwort auf unsere Anfrage nach der Entwicklung der Nebenkosten bei der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) (VII-F-10186) geht hervor, dass sich die Aufwendungen der LWB für Raumwärme und Warmwasser im Jahr 2024 gegenüber 2022 um mehr als 75% erhöht haben.

Die entstehenden Kostensteigerungen werden sich in den Nebenkostenabrechnungen aller Leipziger Mieterinnen und Mieter niederschlagen und können hohe Nachforderungen bedeuten. Das liegt unter anderem daran, dass die Bundesregierung die Strom- und Gaspreisbremsen (zum 31. Dezember 2023) sowie die Senkung der Mehrwertsteuer auf Lieferung von Gas und Fernwärme (zum 01. April 2024) hat auslaufen lassen. Da Der Bund seine Maßnahmen beendet, wollen wir mit diesem Antrag eine Unterstützung für diejenigen schaffen, deren Haushaltskasse durch die Nachzahlungen besonders stark strapaziert wird. Heizen und warmes Wasser gehört zum Grundbedarf und darf nicht zum Luxus werden!