VII-A-09832-NF-02 Neufassung VII-A-09832 Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße": Freien Uferzugang in der Bauleitplanung sichern!
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung führt das B-Plan-Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ unter den folgenden Maßgaben fort:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein öffentliches Wegerecht im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ zu sichern. Eine Einfriedung des Grundstückes zur Friedrich-Bosse-Straße findet nicht statt.
- Das öffentliche Interesse am Zugang zur Weißen Elster wird festgestellt. Diesem wird mit einer öffentlich zugänglichen, terrassierten Treppenanlage oberhalb des Gewässerrandstreifens, an der Böschung hinab zwischen Haus 1 und 2 im westlichen Teil des Grundstückes, Rechnung getragen. Als Ausführungsvergleich können die Treppenanlagen am Karl-Heine-Kanal Höhe Helmholtzschule herangezogen werden.
Begründung:
Wir unterstützen grundsätzlich die Schutzbestimmungen an der direkten Uferlage und Gewässerrandstreifen, verstehen aber eine Unzugänglichkeit des Gewässers für die Einwohner der umliegenden Quartiere als unbillige Härte. Eine Zugänglichkeit könne im Einklang naturschutzrechtlicher Bestimmungen gewährleistet werden. Besondere Umstände sind insofern gegeben, als zwar im fußläufigen Umkreis Zugänge zur Weißen Elster vorhanden sind, diese aber keinerlei Qualitäten auf Hinblick der Zugänglichkeit besitzen.
Wir möchten außerdem an das Bauprojekt Holbeinstr 6a erinnern, indem ebenfalls unbillige Härte für den Eigentümer ausgesprochen worden ist und auf die genannten Schutzbestimmungen von Uferlagen verzichtet wurde. An der Friedrich-Bosse-Straße könne man nun die Chance nutzen, für die Öffentlichkeit einen weiteren qualitätsvollen Aufenthaltsbereich zu schaffen der auch auf Hinblick der neu veröffentlichten Erfrischungskarte Leipzig einen neuen attraktiven Erholungsort bietet.