VII-A-09332 Park mich nicht voll - Roscherstraße beidseitig für Fußgänger nutzbar machen!
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 2. Quartal 2024 zu prüfen, ob und wann der südseitige Gehweg der Roscherstraße ertüchtigt werden kann, um die Straße durchgängig beidseitig für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar zu machen.
Das Prüfergebnis ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau vorzulegen. Bei positiver Prüfung wird ein Zeitplan für die Ertüchtigung angefügt.
Begründung:
Der beschriebe Abschnitt der Roscherstraße ist im Leipzig GIS beidseitig als Gehweg eingetragen. Allerdings scheint der Gehweg auf Höhe der Kfz-Werkstatt nach dem gepflasterten Bereich zu enden. Hier ist es für die Bürgerinnen und Bürger nicht ersichtlich, ob es sich dabei um einen Gehweg, Seitenstreifen oder Parkplatz handelt. Dadurch wird der Gehweg stark zugeparkt und die Bürgerinnen und Bürger sind gezwungen, auf der Straße weiterzugehen.
Es besteht in vielerlei Hinsicht Klärungsbedarf: Ein Abschnitt des Gehweges ist gepflastert, ein Teil asphaltiert, ein anderer besteht aus Schotter. Weiter besteht Unklarheit in Bezug auf den Bordstein, der sich in Teilen auf Fahrbahnniveau befindet. Durch diese baulichen Gegebenheiten entsteht der Eindruck es würde sich um einen Seitenstreifen handeln, welcher nach § 12 Abs. 4 StVO zum Parken benutzt werden darf.
Wir möchten deshalb durch die Stadtverwaltung prüfen lassen, ob der Seitenstreifen der Roscherstraße zu einem klar erkennbaren Gehweg ertüchtigt werden kann, damit die Roscherstraße auf beiden Seiten begangen werden kann.