VII-A-08115 Veränderungssperre B-Plan 466 Antonienstraße
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 BauGB für das B-Plangebiet des B-Plans 466 herbeizuführen.
Begründung:
Der Oberbürgermeister und der Stadtrat sehen und sahen einen kommunalen Planungsanlass und haben deshalb einen B-Plan für das oben genannte Gebiet aufgestellt.
Um die übergeordneten Interessen der Stadt Leipzig und der Bevölkerung ordentlich abwägen und im B-Plan sichern zu können, soll zeitnah eine Veränderungssperre herbeigeführt werden.