VII-A-07921 Leipzig engagiert sich für Kinderrechte

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag:

1.    Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Arbeit der Stadtverwaltung fortlaufend kritisch hinsichtlich der Umsetzung der Kinderrechte zu überprüfen. Dabei sind insbesondere die Erarbeitung der Kindercharta, des Präventionskonzepts gegen Kinderarmut sowie die Überarbeitung des Konzepts „Kinder- und Jugendbeteiligung“ voranzutreiben.

2.    Der Oberbürgermeister wird ebenso aufgefordert, sich auf Landes- und Bundesebene für wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut, wie eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, einzusetzen.

3.    Die Stadt Leipzig benennt einen geeigneten Platz als „Platz der Kinderrechte“.

4.    Die Verwaltung entwickelt in Zusammenarbeit mit Akteur:innen der Zivilgesellschaft und der Stadtpolitik unter Partizipation von Kindern und Jugendlichen geeignete Formate, wie auf dem Platz die Kinderrechte und deren Bedeutung analog zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen benannt und thematisiert werden können. Dabei ist auf eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema und eine kindgerechte Umsetzung zu achten. Außerdem erfolgt eine Prüfung, inwiefern zur Gestaltung Kunst im öffentlichen Raum eingesetzt werden kann.

5.    Zu den Punkten 2 bis 4 legt die Verwaltung dem Stadtrat bis spätestens 3.Quartal 2023 entsprechende Vorschläge vor.

6.    Für die Umsetzung der Punkte 3 und 4 werden in den Doppelhaushalt 2025/26 entsprechende Mittel eingestellt.

 

Begründung:

In verschiedenen Beschlüssen hat sich die Stadt Leipzig zur Umsetzung der Kinderrechte analog zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bekannt, nicht zuletzt mit dem Beschluss zur Erarbeitung einer Kindercharta (VII-A-00966-NF-02 vom 20.05.20) etwa zur Bekämpfung von Kinderarmut und der damit verbundenen Folgen. Die Umsetzung sollte laut Beschluss bis 2021 erfolgen, kommt aber nur schleppend voran. Den Berichten ist zu entnehmen, dass es u. a. durch die Pandemie zu Verzögerungen kam. Die Beschlussfassung wurde inzwischen auf 2023 verschoben. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. 

Ebenso droht bei der Umsetzung des Beschlusses zur Fortschreibung des Konzepts Kinder- und Jugendbeteiligung (VII-A-02049-NF-02 vom 23.06.2021) der Verzug. Anfragen unserer Fraktion zur Umsetzung der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadtverwaltung zeigten, dass die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung in den städtischen Ämtern nur unzureichend gewährleistet ist. Deshalb wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die Umsetzung der Kinderrechte in der Stadtverwaltung fortlaufend kritisch zu überprüfen.

Nicht zuletzt mangelt es jedoch auch an öffentlicher Wahrnehmung der Kinderrechte. Nur Kinderrechte, die bekannt sind, können auch eingefordert werden. Mit der Benennung eines Platzes kann auf die Umsetzung der Kinderrechte nochmals öffentlich aufmerksam gemacht werden. Damit werden Möglichkeiten eröffnet, einen Ort zur Präsentation, Diskussion und damit zur Wahrnehmung der Kinderrechte im öffentlichen Raum zu schaffen. Nicht zuletzt geht es um eine Mahnung zur umfänglichen Umsetzung der Kinderrechte - zur Stärkung und zum Schutz aller Kinder.

Die Umsetzung soll dabei unter Einbeziehung entsprechender zivilgesellschaftlicher Akteur:innen geschehen, beispielsweise des Kinderbüros. Ebenso sollen Kinder und Jugendliche bei der Gestaltung des Platzes einbezogen werden. Zu 4. ist der Beirat Kunst im öffentlichen Raum einzubeziehen.