VII-A-07897 Prüfung von Tempo 30 auf der Wolfgang-Heinze-Straße zum Schutz der Wohnbevölkerung

Stadträtin Juliane Nagel

Beschlussvorschlag:

1. An der Wolfgang-Heinze-Straße wird eine Lärmmessung durchgeführt, um zu überprüfen, ob die von der Stadt Leipzig festgelegten Auslösewerte zur Lärmbelästigung auch in der Realität nicht überschritten werden.

2. Auf Grundlage dieser Werte prüft die Straßenverkehrsbehörde die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO), zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, wenn auf absehbare Zeit keine Deckensanierung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt in Aussicht gestellt werden kann.

3. Es wird ebenso überprüft, ob an anderen Straßen im Leipziger Stadtgebiet eine ähnliche bauliche Situation vorliegt, sodass ein koordiniertes Vorgehen notwendig ist (z.B. an der Karl-Heine-Straße und der Arthur-Hoffmann-Straße zwischen Kurt-Eisner-Straße bis Richard-Lehmann-Straße).

 

Begründung:

Die Beschlussvorlage bezieht sich inhaltlich auf die Vorlage - VII-F-01932.

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h bleibt trotz Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig immer eine Einzelfallentscheidung gemäß § 45 der StVO. Grundlage für die Ableitung der bisherigen Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan ist die Lärmkartierung auf dem Gebiet der Stadt Leipzig. Generell werden die Ergebnisse der Lärmkartierung jedoch berechnet und nicht, wie oftmals angenommen, gemessen.

Die Wolfgang-Heinze-Straße im Leipziger Süden verfügt im Bestand über einen im Moment nicht genutzten Gleiskörper der ehemaligen Straßenbahnlinie 9. Die Schienen sind jedoch als Großverbundplatten verlegt und zudem durch Pflastermaterial umgeben. Der Kfz-Verkehr in der Wolfgang-Heinze-Straße wird in Mittellage auf den ehemaligen Schienen geführt. Diese bauliche Situation erzeugt starken Verkehrslärm, welcher in der bisherigen Lärmkartierung jedoch nicht adäquat berücksichtigt ist.

Die Stadt Leipzig möchte im Rahmen der 2. Fortschreibungen des Lärmaktionsplanes Lärmbelästigungen weiter reduzieren, um perspektivisch ein Lärmniveau zu erreichen, das Schädigungen der Gesundheit ausschließt. Deshalb wurden in der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes die Auslösewerte auf 67 dB(A) für den Tag und 57dB(A) für die Nacht abgesenkt.

Es ist daher zu überprüfen, ob an der Wolfgang-Heinze-Straße die Auslösewerte der Stadt Leipzig auch in der Realität nicht überschritten werden.

Im aktuellen Lärmaktionsplan wurde auf Seite 19 folgendes festgehalten: "Auch Deckenschlüsse, wie Großverbundplatten und Pflasterungen im Gleisbereich können sich nachteilig auf die Lärmsituation auswirken, z. B. in der Wolfgang-Heinze-Straße und Karl-Heine-Straße. Hier wäre eine Sanierung des Gleisbereiches zu prüfen." Wenn ein Ersatz oder Neubau des Gleisbereichs jedoch auf absehbare Zeit nicht umsetzbar ist , sollte für die Zeit bis zu einem Umbau eine Prüfung auf Tempo 30 durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

In den Stellungnahmen der Bürgerschaft zur Öffentlichkeitsbeteiligung des Lärmaktionsplan wurde die Wolfgang-Heine-Straße drei Mal gemeldet (Ifd. Nr. 3; 16.2 und 20). In der Abwägung wurde die Problematik anerkannt und wiederum auf die alleinige Ermächtigungsgrundlage der Straßenverkehrsbehörde verwiesen.