VII-A-07216 Aufstellung B-Plan Zollschuppenstraße

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat rechtzeitig, jedoch spätestens bis Ende des dritten Quartals 2022, einen Aufstellungsbeschluss einschließlich einer Veränderungssperre für das Wohnquartier zwischen Klingenstraße und Zollschuppenstraße sowie Markranstädter Straße und Naumburger Straße vor. Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt des bestehenden Sozial- und Nachbarschaftsgefüges, der Grünstruktur sowie einer Erhöhung der weiteren Flächenversiegelung im Innenhofbereich vorzubeugen.

 

Sachverhalt

Der grüne Hinterhof im o. g. Quartier wird als Grün- und Spielfläche durch Mieter:innen und Nachbar:innen intensiv zu Erholungs- und Freizeitzwecken genutzt (s. Anlage/Bild: „Hinterhof Zollschuppenstrasze“). Ein Eigentümer begehrt eine Bebauung des Blockinnenbereiches und hat eigens dafür bereits eine Flurstücksteilung vorgenommen. Die Bebauung hätte eine Zerstörung der besagten Grünfläche im Hinterhof zur Folge und steht somit dem Sozialgefüge und den nachbarschaftlichen Beziehungen konträr entgegen. Trotz des Verlustes an Lebensqualität und Grünstruktur, der Erhöhung der Flächenversieglung, der Verschärfung im Umgang mit Oberflächenwasser ist das geteilte Grundstück nach § 34 BauGB bebaubar.

Vielerorts in Leipzig wird die Bebaubarkeit von Grundstücken ausgereizt. Je mehr Fläche bebaut wird, desto höher die Ertragsaussichten. Die reine quantitative Betrachtung der Schaffung von Bruttogeschossfläche löst möglicherweise mittelfristig die Wohnfrage in Leipzig, wirft jedoch zahlreiche Fragen auf. Bei einer Betrachtung, warum Wohnquartiere in Leipzig besser durch den Bevölkerungsschwund in den 90iger Jahren gekommen sind als andere, liegt der Schluss nahe, dass Attraktivität und Qualität der Bebauung einschließlich Grünstruktur und Lagekriterium eine wichtige Rolle spielen. Eine nur durch das BauGB begrenzte Bebauungsdichte führt zu einem Qualitätsverlust und zerstört das gründerzeitliche Erbe der Blockrandbebauung mit den begrünten attraktiven Innenhöfen.

Im Gegensatz dazu haben die vom Stadtrat beschlossenen Sanierungssatzungen in Leipzig u. a. zum Ziel gehabt, entsprechende Blockinnenhöfe zu sichern und sogar zu entsiegeln. Die Entwicklung geht seit Jahren genau in die entgegengesetzte Richtung, was einer kritischen Betrachtung unterzogen werden muss.