VII-A-07143 Zivilgesellschaftspauschale für Unterstützer*innen der Ukraine-Hilfe

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig stellt ein Budget für private Unterkunftsgeber*innen für die aus der Ukraine Geflüchteten bereit. Diese Zivilgesellschaftspauschale beträgt 5 Euro/ Tag und wird ausschließlich an Privatpersonen ausgezahlt, die unentgeltlich Räume in ihren Privatwohnungen zur Verfügung gestellt haben. Die Pauschale wird (auch rückwirkend) an die Privatpersonen ausgezahlt, die die Unterbringung von Geflüchteten unbürokratisch plausibel machen können. Zukünftig soll die private Unterbringung direkt im Ankunftszentrum so dokumentiert werden, dass eine unkomplizierte Auszahlung der Pauschale ermöglicht wird.

Begründung des Antrags:

Über 90 % der aus der Ukraine Geflüchteten, die in Leipzig registriert wurden, sind privat untergebracht. Tausende Leipziger*innen erklärten sich nach dem Ausbruch des brutalen Krieges Russlands gegen die Ukraine bereit, Geflüchtete bei sich aufzunehmen. Damit zeigten sie nicht allein Solidarität, sie entlasteten auch staatliche Strukturen. Dieses großartige Engagement sollte honoriert werden. Nicht nur müssen viele Ukrainer*innen während des Wartens auf ihren Registrierungstermin ohne Sozialleistungen auskommen, auch viele Gastgeber*innen geraten monetär an ihre Grenzen, auch wegen steigender Lebenshaltungskosten.

Die Pauschale soll aufgrund ihrer Höhe keinen Anreiz für kommerzielle Anbieter*innen von Unterkünften bieten, aber den Aufwand, den viele solidarische Leipziger*innen nicht gescheut haben, in Ansätzen honorieren. Das Land Sachsen lässt mit der ihm zufallenden Aufgabe der Unterstützung der Zivilgesellschaft auf sich warten. Die Stadt Dresden hat bereits reagiert (https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/04/pm_022.php) und zahlt eine „Gastfreundschaftspauschale“.

Die Stadt Leipzig sollte das Engagement der Leipziger*innen ebenso würdigen, gleichwohl klar ist, dass private Unterbringung immer zeitlich limitiert ist.

Die Pauschale soll auch rückwirkend ausgezahlt werden, um Ungleichbehandlung zu verhindern. Die Gastgeber*innen sollen unbürokratisch glaubhaft machen können, dass sie Geflüchtete untergebracht haben oder unterbringen. Dazu entwickelt die Stadt Leipzig ein Verfahren. Zukünftig soll die private Unterbringung direkt im Ankunftszentrum so dokumentiert werden, dass eine unkomplizierte Auszahlung der Pauschale ermöglicht wird.