VII-A-07093 Qualifiziertes Marketing braucht gute Vergütung – Tarifvertrag für die LTM schnellstmöglich abschließen!

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Leipzig Tourist Service e. V. (LTS) darauf hinzuwirken, die Leipzig Tourismus und Marketing Gesellschaft mbH (LTM) zeitnah zum Abschluss eines an einen allgemeingültigen Tarifvertrag angelehnten Tarifvertrags mit ihren Beschäftigten oder zur Übernahme eines den Aufgabenbereichen der LTM entsprechenden allgemeingültigen Tarifvertrags zu bewegen.
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, im Leipzig Tourist Service e. V. eine Prüfung ins Werk zu setzen, welcher Tarifvertrag aufgrund der Aufgabenbereiche der LTM und der Qualifikationen der Beschäftigten für die LTM Anwendung findet und welche zusätzlichen Kosten bei Übernahme eines solchen Tarifvertrags durch die LTM zu berücksichtigen wären.
  3. Der Oberbürgermeister soll dem Stadtrat bis zum dritten Quartal 2022 über die Ergebnisse berichten

Begründung:

Die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH erbringt zentrale Dienstleistungen zur Bewerbung der touristischen Destination Leipzig und aller damit verbundenen Sehenswürdigkeiten, kulturellen und touristischen Highlights sowie Erlebnisse in der Stadt und in der näheren Umgebung. Sie entfaltet ihre Tätigkeit auf internationalen Messen, in europäischen Metropolen und dies in verschiedenen Formen und Medien.

Die wichtige Botschaft von der sehr guten Lebensqualität in unserer Stadt, für das Leben und Arbeiten in Leipzig, für die Vielfalt der kulturellen Milieus wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LTM bereits viele Jahre in sehr guter Qualität vermittelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen auch selbst diese Lebensqualität erfahren. Bislang wirkt kein Tarifvertrag in der LTM. Mit einem Tarifvertrag sind neben der Vergütung viele weitere Vorteile verbunden. In den Genuss sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LTM nach dem Wunsch der einreichenden Fraktion baldmöglichst selbst kommen, um einerseits der zu erbringenden und seitens der Stadt erwarteten Dienstleistungen entsprechend und andererseits im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten angemessen vergütet zu werden.