VII-A-06496-NF-03 Änderung der Baumschutzsatzung zum besseren Schutz bestehender Vegetation bei Bauvorhaben

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag:

1. Die Ratsversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig (Baumschutzsatzung) in der Fassung der letzten Änderung durch Beschluss Nr. III-979/02 vom 20. Februar 2002 gemäß der Anlage 1.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Anpassung der Ausgleichszahlungen gemäß § 10 Abs. (5) der Baumschutzsatzung an die allgemeine Preisentwicklung seit der letzten Anpassung der Ausgleichszahlungen vorzunehmen und bis zum Ende des ersten Quartals 2022 dem Stadtrat in Form einer entsprechenden Änderungsfassung der Anlage 4 zu § 10 der Baumschutzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Anlage 4 zu § 10 der Baumschutzsatzung soll mit der Änderungsfassung um angemessen erhöhte durchschnittliche Pflanzkosten für den Fall vorläufiger Baugenehmigungen und vorgezogener Fällgenehmigungen ergänzt werden.