VII-A-06488 Entwicklung eines Programms "Kunst im öffentlichen Raum"

Beschlussvorschlag:

  1. Um eine programmatische Ausrichtung und Strategie im Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum zu gewährleisten, wird von der Kulturverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Beirat Kunst im öffentlichen Raum ein Programm entwickelt. Im Rahmen der Programmentwicklung wird der Einsatz einer*s Stadtkurator*in bzw. eines Stadtmediator*innen-Verfahrens geprüft. Die Wahl von Themenstellungen für das Programm erfolgt vor dem Hintergrund der jeweils aktuellen politischen und ökonomischen Kontexte und sozialer sowie stadträumlicher Herausforderungen.
  2. Die im Haushalt 2021 eingeplanten Finanzmittel in Höhe von 75.000 € werden in das Jahr 2022 übertragen.
  3. Es wird geprüft, ob die fehlende Summe von 25.000 € im Ergebnishaushalt für Kunst im öffentlichen Raum aus Rücklaufmitteln der Kulturförderung im Jahr 2021 entnommen werden kann.

 

Begründung:

Nach einer dreijährigen Erarbeitungsphase wurde die Vorlage „Strategie und Richtlinie der Stadt Leipzig zu Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau bei kommunalen Hochbaumaßnahmen“ im November 2019 mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen. Die Vorlage besagt im Punkt 5, dass Mittel für Maßnahmen „Kunst im öffentlichen Raum“ ab dem Halbjahr 2021 in Höhe von 25.000 Euro im Ergebnishaushalt und in Höhe von 75.000 Euro im Investhaushalt zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund von Sparmaßnahmen wurden im Doppelhaushalt 2021/22 zunächst nur die 75.000 Euro aus dem Investhaushalt pro Jahr für Maßnahmen „Kunst im öffentlichen Raum“ bereitgestellt. 

Es ist absehbar, dass im Jahr 2021 keine Maßnahmen mehr realisiert werden können, deswegen beantragen wir im Punkt zwei, die Mittel aus 2021 in das Jahr 2022 zu übertragen. 

In der 2019 beschlossenen Vorlage ist im Punkt 2.1. Programme zum Verfahren vermerkt, dass zur „programmatischen Ausrichtung und Strategie im Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum“ die Kulturverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenforum (jetzt Beirat für Kunst im öffentlichen Raum) periodisch Programme entwickelt und dass zu diesen Programmen eine Stelle als sogenannte/r „Stadtkurator*in“ vergeben werden kann. 

Mit dem Antrag wollen wir sicherstellen, dass die 2019 beschlossene Strategie und Richtlinie, wie in der Vorlage vorgesehen, umgesetzt wird.