Neufassung VIII-A-00914-NF-02 Einbeziehung des Personals in die Aufgabenkritik und Wiedereinberufung des zeitweilig beratenden Ausschusses "Strategische Personalfragen"
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bei der Durchführung der mitdem Antrag „Bürgernahe Dienstleistungen stärken, Leistungsfähigkeit der Verwaltung sichern und Nachhaltigkeit im Stellenplan schaffen“ beschlossenen umfassenden Aufgaben- und Organisationsuntersuchung und bei der Umsetzung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungendie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die Personalvertretung sowie die Interessenvertretungen von Beschäftigtengruppen aktiv und umfassend einzubeziehen.
2.1 Der Stadtrat bildet gemäß § 43 Abs. (1) SächsGemO i. d. F. der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, zur Begleitung und Unterstützung der Durchführung und Umsetzung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der umfassenden Aufgaben- und Organisationsuntersuchung sowie der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2027 (ASK) einen zeitweilig beratenden Ausschuss „Strategische Personalfragen“.
2.2 Der Stadtrat legt die Gesamtzahl der Mitglieder des zeitweilig beratenden Ausschusses gemäß § 15 Abs. (2) der Hauptsatzung auf sieben Mitglieder fest. Jede Fraktion entsendet ein Mitglied in den zeitweilig beratenden Ausschuss. Der Beigeordnete nimmt gemäß § 15 Abs. (3) der Hauptsatzung an den Sitzungen des zeitweilig beratenden Ausschusses teil.
2.3 Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus ihrer Mitte die oder den Vorsitzende(n).
2.4 Der zeitweilig beratende Ausschuss berät Sachverhalte des strategischen Personalmanagements und gibt entsprechende Empfehlungen ab. Diesem zeitweilig beratenden Ausschuss werden insbesondere die folgenden Aufgaben zugewiesen:
2.4.1 Information zu Prozessen des Personalmanagements und zur Anpassung des Stellenplans durch Stellensperrungen und Stellenumlenkungen zur Evaluation von Personal- und Organisationsprozessen,
2.4.2 Information zu Durchführung und Umsetzung von Ergebnissen und Handlungsempfehlungen aus Aufgaben- und Organisationsuntersuchungen sowie der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2027 (ASK).
2.5 Der zeitweilig beratende Ausschuss kann beschließen, in Abstimmung mit dem Beigeordneten, sachverständige Dritte zur Beratung und Sachaufklärung hinzuzuziehen.
2.6 Über die Beendigung der Arbeit des zeitweilig beratenden Ausschusses entscheidet der Stadtrat. Zum Abschluss der Arbeit berichtet der Ausschuss dem Stadtrat über die Arbeit.
Begründung
Die erfolgreiche Durchführung einer umfassenden Aufgaben- und Organisations-untersuchung hängt maßgeblich von der aktiven Einbeziehung derjenigen ab, die täglich in den zu untersuchenden Prozessen und Strukturen arbeiten. Zahlreiche Studien und praktische Erfahrungen belegen, dass eine methodengestützte Aufgabenanalyse und -kritik unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu deutlich besseren Ergebnissen führt. Wie die Forschung zeigt, ist die Mitarbeiterbeteiligung ein entscheidendes Instrument, „die Lücke zwischen Konzept und Umsetzung in der Verwaltungsreform zu überbrücken“[1]. Die Expertise und das Erfahrungswissen der Beschäftigten sind unverzichtbar, um realistische und praxistaugliche Verbesserungen zu entwickeln. Die Einbeziehung der Personalvertretung und Interessenvertretungen sichert zudem die Akzeptanz der Maßnahmen und trägt dazu bei, dass die Interessen der Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden. Dies ist besonders wichtig, da die Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2027 weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation haben wird.
Die Wiedereinberufung des Ausschusses „Strategische Personalfragen“ ist sinnvoll und geboten, um eine aktive Mitwirkung der Stadträtinnen und Stadträte an der Gestaltung des Prozesses sicherzustellen und die Transparenz des Verfahrens zu erhöhen. Durch die Arbeit des zeitweilig beratenden Ausschusses wird sichergestellt, dass die Aufgaben- und Organisationsuntersuchung bzw. die Aufgaben- und Strukturkonsolidierung nicht nur effizient durchgeführt wird, sondern auch zu nachhaltigen und von allen Beteiligten getragenen Ergebnissen führt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Stadtverwaltung Leipzig und zur Verbesserung der Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für eine breite Akzeptanz dieser Aufgaben- und Strukturüberprüfung und ihrer Ergebnisse.
[1] Töpfer, Armin (Hrsg.): Die erfolgreiche Steuerung öffentlicher Verwaltungen – Von der Reform zur
kontinuierlichen Verbesserung, Verlag Gabler, Wiesbaden 2000.
Der Antrag wurde abgelehnt.