Neufassung VIII-A-01075-NF-02 Kita- und Schulgebäudereinigung – Wohlbefinden der Kinder in den Mittelpunkt rücken – Errichtung eines Eigenbetriebs für Reinigungsleistungen umgehend prüfen!

Fraktion Die Linkre

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird in folgender Weise neu gefasst:

  1. Die Verwaltung prüft die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Reinigungsleistungen in Kitas und Schulen sowie ggf. in weiteren städtischen Einrichtungen durch städtische Unternehmen oder einen Eigenbetrieb.
  2. Die Verwaltung prüft die erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen und Erfolgsaussichten zur Schaffung eines Eigenbetriebes oder zur Eingliederung eines entsprechenden Betriebszweigs in einen bestehenden Eigenbetrieb oder ein bestehendes Beteiligungsunternehmen inkl. Töchter- und Enkelunternehmen.
  3. Die Verwaltung prüft Ansätze und Potentiale zur Verbesserung des jetzigen Modells der Fremdvergabe von Reinigungsleistungen.
  4. Das Prüfergebnis wird dem Stadtrat bis zum 1. Quartal 2026 vorgelegt.
  5. Sofern die Prüfung eine Pilotierung empfiehlt, wird diese dem Stadtrat im Zusammenhang mit dem Prüfergebnis inklusive Zeitplan und Umsetzungskonzeption vorgeschlagen.
  6. Bisher zurückgestellte bzw. noch nicht bezuschlagte Lose bei der Vergabe von Gebäudereinigung in schulischen Einrichtungen und Kitas sowie die Gebäudereinigung in schulischen Einrichtungen und Kitas, die bisher noch nicht fertiggestellt sind (Neubau, Rekonstruktion), werden im Rahmen des Pilotprojektes dann der zu wählenden Organisationseinheit (Eigenbetrieb, Beteiligungsunternehmen) als Auftrag zugewiesen.
  7. Bisher zurückgestellte bzw. noch nicht bezuschlagte Lose bei der Vergabe von Gebäudereinigung in schulischen Einrichtungen und Kitas sowie die Gebäudereinigung in schulischen Einrichtungen und Kitas, die bisher noch nicht fertiggestellt sind (Neubau, Rekonstruktion), werden, sofern sie nicht im Rahmen des Pilotprojektes einer zu wählenden Organisationseinheit (Eigenbetrieb, Beteiligungsunternehmen) als Auftrag zugewiesen sind, für einen Leistungszeitraum von zwei Jahren mit der Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre ausgeschrieben.

 

Begründung:

Die Neufassung greift den Verwaltungsstandpunkt auf und präzisiert hinsichtlich der Fristsetzung zum Prüfergebnis sowie zur Umfassung von schulischen Einrichtungen und Kitas. Darüber hinaus steuert die Neufassung hinsichtlich erforderlicher Ausschreibungen so, dass die Vertragslaufzeiten im Sinne der Pilotierung und späterer Einbeziehung bisher nicht vergebener oder bezuschlagter Lose bzw. neuer, noch nicht fertiggestellter Einrichtungen in die Aufgabenerfüllung durch die zu wählende Organisationseinheit mit einer Verlängerungsoption angepasst werden.

In den vergangenen Wochen sind vermehrt Beschwerden an die Fraktion Die Linke herangetragen worden hinsichtlich nicht erfolgter oder deutlich unzureichender Reinigung von Kita- und Schulgebäuden sowie Horteinrichtungen. Die Beantwortung der Anfrage VIII-F-00723 zeigt eindrucksvoll, dass zum einen die Organisation, Durchführung und Kontrolle der durch Vergaben an dritte Dienstleister vergebenen Reinigungsdienstleistungen verwaltungsseitig in die Zuständigkeit von drei Ämtern fällt. Das Fachamt für Jugend und Familie ist für die Bedarfe an Reinigungsleistungen zuständig, die es an das Amt für Gebäudemanagement (AGM) meldet. Das Amt für Digitalisierung und Organisation ist für die Vergabeverfahren (Ausschreibung und Vergabe) sowie die rechtliche Abwicklung der Leistungsverträge zuständig inkl. Vertragsanpassungen und Vertragsstrafen. Das AGM wiederum ist dafür zuständig, die Reinigung mit den Firmen zu organisieren und die Kontrollen durchzuführen. Das Ergebnis der Kontrollen bei Nicht- oder Mangel-Erfüllung meldet es dann an das Amt für Digitalisierung und Organisation. Dieses muss dann die Konditionalmaßnahmen mit den Dienstleistern klären. Die Durchführung von Kontrollen erweist sich offenbar als aufwendig und zugleich schwierig. Alle kontrollierten Einrichtungen wiesen mangelhafte Reinigungsergebnisse auf.

Hier ist es nach Auffassung der Fraktion Die Linke geboten, die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Durchführung der Reinigung in Kitas und Schulen entweder in einem Eigenbetrieb bzw. zur Eingliederung eines entsprechenden Betriebszweigs in einen bestehenden Eigenbetrieb oder ein bestehendes Beteiligungsunternehmen inkl. Töchter- und Enkelunternehmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis konzeptionell vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Verwaltungsstandpunkt wurde beschlossen.