III/A 84 Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 28 (4) SächsGemO

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Hiermit beantragt die PDS-Fraktion die Einsicht in das Wiberagutachten, welches sich mit der Gestaltung der Leipziger Feuerwehr nach der Eingemeindung auseinander setzt.

Begründung:

Am 3. März 1998 sprach Herr Kaminski im Fachausschuss Umweltschutz und Ordnung zum Thema "Wie sicher ist Leipzig?". Er bezog sich dort auf ein Wiberagutachten, welches dieses Thema bezüglich der Feuerwehr behandelt. Im Fachausschuss wurde mit der Zusage von Herrn Kaminski festgelegt, im Juli 1998 den Bericht im Fachausschuss vorzulegen und zu diskutieren. Dies erfolgte nicht. Am 10. September 1998 ermahnte der Fachausschussvorsitzende Herrn Kaminski, seine Zusagen auch einzuhalten. Am 10. November 1998 informierte der Vorsitzende des Fachausschusses den Fachausschuss, dass der Bürgermeister die Mahnung ignoriert. Im Fachausschuss wurde festgestellt, dass das weitere Vorgehen nur noch über die Fraktionen erfolgen kann.

Dadurch sah sich die PDS-Fraktion genötigt, im Stadtrat anzukündigen, dass sie Akteneinsicht verlangen werde. Darauf lawierte der Bürgermeister weiter und es kam zu keinen Verhandlungen in den entsprechenden Ausschüssen.

Unmittelbar vor Einbringung des entsprechenden Antrages durch die PDS-Fraktion teilte der Bürgermeister mit, dass ein neues Gutachten auf Grund der Eingemeindung erstellt werden muss und unmittelbar nach Erstellung des Gutachtens der Stadtrat informiert wird. Nunmehr liegt das neue Gutachten seit März vor und ist den Stadträten nicht zur Kenntnis gegeben. Da es in diesem Gutachten um die Sicherheit der Einwohner und nicht um Haushaltskonsolidierung geht, ist eine sachgerechte Beratung dringend angesagt. Damit nicht wieder ein solches Verwirrspiel um sich greifen kann, stellt die Fraktion sofort den Antrag.

Aktueller Stand:

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