VII-A-08112 Der LWB den Hof machen – gemeinschaftliche Nutzung der Innenhöfe voranbringen

Der Oberbürgermeister beauftragt die LWB,

  1. ein Verfahren (zum Beispiel durch Vereinbarung von Ansprechpersonen und Rahmenbedingungen zw. Mieterinnen und Mietern und LWB) zu entwickeln, welches die Nutzung der Innenhöfe für gemeinsame Projekte von Mieterinnen und Mietern grundsätzlich ermöglicht, wenn diese einen positiven Effekt auf die Nachbarschaft haben und in gegenseitiger Rücksichtnahme der Mieterinnen und Mieter erfolgen.
  2. in der Mieterzeitung sowie den vorhandenen Social-Media-Kanälen einen Aufruf an die Mieterschaft für die Einreichung von Vorschlägen für die Wohnhofnutzung zu veröffentlichen. Die eingereichten Vorschläge sollen von der LWB und dem Mieterbeirat bewertet und die zehn attraktivsten Projekte realisiert werden.
  3. Der Stadtrat wird über die Umsetzung der Punkte 1. und 2. bis zum 31.12.2023 per Informationsvorlage in Kenntnis gesetzt.

Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt,

  1. ein Förderprogramm für die Realisierung von erlebbaren und naturnahen Innenhöfen, insbesondere in Bezug auf Klimaanpassung und Biodiversitätsschutz, zu entwickeln und dem Stadtrat bis zum 31.12.2023 als Beschlussentwurf vorzulegen, wobei  Leipziger kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften den Vorrang erhalten sollen.

 

Begründung:

Mitte Mai kontaktierte ein ökologisch engagierter Mieter der LWB unsere Fraktion. In einem begrünten Innenhof in der Blüthnerstraße hatte er ein Hochbeet von 2 x 0,56 m aufgestellt und mit verschiedenen Pflanzen bestückt. Am 3. Mai erhielt er deshalb Post von der LWB. Das Beet sei zu entfernen, ansonsten würde die fachmännische Entsorgung in Rechnung gestellt werden. Besonders vor dem Hintergrund, dass der besagte Innenhof groß ist und bislang eher mäßig genutzt wird, bedauerten wir diese Entscheidung und wurden als Fraktion tätig.

Wir wünschen uns gemeinschaftlich genutzte und lebendige Innenhöfe, keine verwaisten Brachen. Sie sollen soziale und ökologische Hotspots werden, indem sie den Anwohnerinnen und Anwohnern als Treffpunkte oder Orte für die Realisierung gemeinsamer Projekte zur Verfügung stehen. Viele Menschen haben keinen eigenen Garten, wo sie gärtnerisch tätig werden oder den Kindern ein Trampolin aufstellen können. Dabei wäre der Platz dafür, wie das eben geschilderte Beispiel zeigt, auch in Mehrfamilienhaussiedlungen vorhanden.

Das sieht inzwischen auch die LWB so und hat im oben geschilderten Fall eine Kehrwende vollzogen. Anstatt die Aufstellung von Hochbeeten zu untersagen, hat sie sogar selbst zwei Hochbeete aufgestellt. Das ist sehr gut, und dafür gilt der LWB unser Dank.

Doch hier wollen wir nicht stehen bleiben. Wir wollen, dass viele Innenhöfe diesem Beispiel folgen. Deshalb soll die nachbarschaftliche und insbesondere die ökologische Nutzung von Innenhöfen nicht mehr grundsätzlich verboten, sondern grundsätzlich erlaubt sein.

Hierbei ist jedoch unerlässlich, dass die gestatten Projekte der Nachbarschaft und nicht nur Einzelnen zur Verfügung stehen und in gegenseitiger Rücksichtnahme etabliert werden. Dafür bedarf es eines Verfahrens, das auch Verantwortlichkeiten auf Seiten der Mieterschaft schafft und klare Kriterien festlegt.

Um die Etablierung nachbarschaftlicher Projekte zu fördern, sollen die Mieterinnen und Mieter der LWB die Möglichkeit bekommen, Vorschläge für ihre Innenhöfe zu unterbreiten. Die besten Vorschläge sollen anschließend realisiert werden.

Außerdem soll im Rahmen der Wirtschaftsförderung ein Förderprogramm, ähnlich dem Bund-Länder-Programm „soziale Stadt“, aufgesetzt werden, mit dem die Wohnhofgestaltung hinsichtlich eines lebenswerten Umfeldes, Klimafolgenanpassung, Biodiversitätsförderung, etc. unterstützt wird.