Änderungsantrag - VIII-Ifo-00328-DS-01-ÄA-01 Beschluss der 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag

  1. Sobald die Maßnahmen an den Lärmbrennpunkten aus der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans (1a) und aus der 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans (1b) mit der Priorität 1 abgearbeitet wurden, werden ebenfalls Maßnahmen an den Lärmbrennpunkten der Priorität 2 bis 4 (Tabelle 6) entsprechend ihrer Bedeutung angeordnet und umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt bis zur nächsten Fortschreibung des Lärmaktionsplans.
  2. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan wird im Rahmen der 4. Fortschreibung intensiviert, um die Fallzahlen (aktuell 433) deutlich zu erhöhen. Dazu werden zusätzliche Werbung sowie barrierearme Beteiligungsformate, sowohl analog wie auch digital, angeboten.

Begründung

Zu 1) Im LAP wird festgehalten, dass „Die Auswertung der Lärmkartierung zeigt, dass nahezu das gesamte Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Leipzig abschnittweise von Lärmpegeln oberhalb der Grenzen potentieller gesundheitlicher Beeinträchtigung betroffen ist. Deshalb wurden im Weiteren gemäß dem in der folgenden Grafik dargestellten Ablauf besondere Brennpunkte herausgearbeitet. […] Zielstellung dabei war es, eine planerisch handhabbare Anzahl von Bereichen besonderer Lärmbelastung herauszuarbeiten, für die Maßnahmen zügig umgesetzt werden können.“ Aus diesen Grund wurden nur die identifizierten Lärmbrennpunkte der Priorität 1 im Kapitel 2.1 der Anlage 4 zur 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgenommen (10 Stück). Alle weiteren Straßenabschnitte mit Überschreitungen der Auslöseschwellen der Lärmaktionsplanung und einer hohen Betroffenheit (Lärmbrennpunkte der Prioritäten 2, 3 und 4) sind bisher nur informativ dargestellt ohne Maßnahmenableitung. Es ist klar, dass nicht von heute auf morgen alle Lärmbrennpunkte behoben werden können, jedoch sollte per Beschlusslage gesichert werden, dass nach zügiger und gewissenhafter Abarbeitung der wichtigsten Maßnahmen, auch die folgenden Brennpunkte aus der Priorität 2 bis 4 abgearbeitet werde, welche ebenfalls gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürger*innen von Leipzig hervorrufen.

Zu 2) Aus der Fortschreibung des Lärmaktionsplans geht hervor, dass eine beträchtliche Anzahl von Einwohner*innen Leipzigs stark vom Lärm betroffen ist. 81.700 Leipziger*innen sind von gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen durch den KfZ-Verkehr betroffen. Grundsätzlich sind Personen mit niedrigem Einkommen stärker vom Lärm betroffen, weil sie an lauten Straßen und Bahnstrecken wohnen.

Die Fallzahlen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung machen deutlich, dass diese nur einen Bruchteil der Leipziger Bürger*innen erreicht hat, was angesichts der starken Betroffenheit irritiert. Wir fordern deshalb den Ausbau der Beteiligung für eine bessere Repräsentanz derjenigen, die dem Lärm täglich ausgesetzt sind.

 

Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.