Änderungsantrag - VIII-DS-01106-ÄA-02 Ausführungsbeschluss zur Beauftragung einer externen Beratungsleistung für die Begleitung der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 Abs. 1 SächsG
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird im Beschlusspunkt 1 wie folgt neu gefasst:
Der Ausführungsbeschluss zur Beauftragung einer externen Beratungsleistung für die Begleitung der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK) mit einem Gesamtbeauftragungsvolumen von max. 2,3 Mio. € in den Jahren 2025 bis 2027 wird unter folgender Maßgabe bestätigt:
- Der Beratungsauftrag sowie die zur Ausschreibung zu bringenden Auftragsbestandteile einschließlich der Lasten- und Pflichtenhefte werden dem Stadtrat vor der Ausschreibung und Vergabe in Form einer Beschlussvorlage im dritten Quartal 2025 vorgelegt.
- Der Stadtrat wird in die Findung und Auswahl des geeigneten Beratungsunternehmens einbezogen und entscheidet in Form einer Beschlussvorlage über den Vergabe-Zuschlag.
- Der Zeitplan der Durchführung des Beratungsauftrags sowie das weitere Vorgehen werden dem Stadtrat gemeinsam mit und in Ergänzung der in 1.1 genannten Beschlussvorlage ebenfalls im dritten Quartal 2025 in Form einer Beschlussvorlage vorgelegt.
- Die im Ergebnis des Ideenwettbewerbes der Stadtverwaltung und der zentralen Vorgaben bisher erstellten und künftig zu erarbeitenden Steckbriefe (aus der Stadtverwaltung und dem Beratungsunternehmen) werden einschließlich künftiger Stellenbemessungen in den betroffenen Organisationseinheiten vor Beauftragung der Umsetzung und Beginn des jeweiligen Umsetzungsprozesses in der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung dem Stadtrat in Form von Beschlussvorlagen vorgelegt. Über die Umsetzung wird der Stadtrat fortlaufend, mindestens aber quartalsweise in Form von Informationsvorlagen informiert.
- Das zu erarbeitende Konzept eines kontinuierlichen Aufgabenkritikprozesses ist dem Stadtrat spätestens im ersten Halbjahr 2027 in Form einer Beschlussvorlage vorzulegen.
- Zu Änderungen von Geschäftskreisen der Beigeordneten und wesentlicher Bestandteile der Geschäftskreise, des Aufgabenzuschnitts (unter anderem Umstrukturierung, Zusammenlegung/ Streichung von Organisationseinheiten der Stadtverwaltung) und der Aufgabenerfüllung von Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben entscheidet der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat auf Grundlage von Beschlussvorlagen.
Begründung
Der Aufgaben- und Strukturkonsolidierungsprozess wird verwaltungsseitig als umfassender, alle Organisationseinheiten und Verwaltungsebenen betreffender Prüf- und Anpassungsprozess organisiert. In diesem Prozess sollen Art und Umfang der Erfüllung freiwilliger Aufgaben nach ihrer Wirkung und Ressourcenbindung überprüft und priorisiert werden. Damit werden offenbar freiwillige Aufgaben zur Disposition gestellt. Deshalb ist der Stadtrat sowohl in Art und Umfang der Prozessbeauftragung und -ausgestaltung als auch in die Würdigung der Prüfergebnisse und die Umsetzung des Priorisierungs- und schließlich Konsolidierungsprozesses als Hauptorgan der Stadt einzubeziehen. Dies gilt gleichbedeutend auch für den Prozess zur Überprüfung und Konsolidierung pflichtiger Aufgaben.
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.