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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig</copyright>
            
            <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 19:40:29 +0200</pubDate>
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                <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 16:16:48 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03394 Finanzierung des Leipziger Hitzeschutzes</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03394-finanzierung-des-leipziger-hitzeschutzes/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die aktuellen Temperaturen stellen die Bevölkerung, aber auch die Infrastruktur vor große Herausforderungen, über die schon vielfach berichtet und diskutiert wurden. In der Antwort auf die <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2031072&amp;refresh=false" target="_blank" rel="noreferrer"><u>Anfrage VIII-DF-03167</u></a> werden bereits sehr detaillierte Aussagen zu den Maßnahmen der Stadt getroffen. Unter anderem wird deutlich, dass das Budget für Klimaschutzanpassung im Zuge der Haushaltsplanung stark gekürzt wurde. Der <a href="https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1099270" target="_blank" rel="noreferrer"><u>Freistaat</u></a> hat wiederum kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass noch Fördermittel – u.a. aus dem EU-Programm „Energie und Klima“ – für den Hitzeschutz zur Verfügung stehen, aus der die Stadt Leipzig bereits Gelder abgerufen hat.</p>
<p>Auch die Stadt stellt Förderungen für Gebäudeeigentümer zur Verfügung, beispielsweise für Fassadenbegrünung und Gründächer. Im <a href="https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/news-klima-wetter-abkuehlung,hitzeschutz-stadt-100.html" target="_blank" rel="noreferrer"><u>mdr</u></a> erklärt Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal, dass außerdem für kurzfristige Maßnahmen 1,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.</p>
<p>Wir fragen daher:</p><ol><li>Wie ist der aktuelle Stand des Klimawandelanpassungsprogramms?</li><li>Wie viele Haushaltsmittel werden im Entwurf des Doppelhaushaltes 2027/28 für die Aufgabe Hitzeschutz und Klimawandelanpassung geplant?</li><li>Werden im Stellenplan für den Doppelhaushalt 2027/28 gezielt Stellen für die Klimawandelanpassung oder die Umsetzung des Hitzeaktionsplan eingestellt?</li><li>Welche Fördermittelanträge sind für 2027/28 an Land und Bund sind aus aktueller Perspektive für diese Aufgaben geplant?</li><li>Welche Fördermittel stellt die Stadt Leipzig im Bereich Klimawandelanpassung zur Verfügung und in welcher Höhe wurden diese beansprucht? Bitte nach den Haushaltsjahren 2024, 2025 und aktueller Stand 2026 auflisten.</li><li>Welche Fördermittel von Land und Bund konnten in diesem Jahr aufgrund fehlender Eigenmittel nicht abgerufen werden?&nbsp;</li></ol>]]></content:encoded>
                
                
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                <guid isPermaLink="false">news-449377</guid>
                <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 16:14:23 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03397 Sollen auch Leipziger Unternehmen von Rüstungsaufträgen profitieren?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03397-sollen-auch-leipziger-unternehmen-von-ruestungsauftraegen-profitieren/</link>
                <author>SR Dr. Volker Külow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In ihrer Ausgabe vom 21. August 2026 berichtet die LVZ auf der Titelseite unter der Überschrift „Sächsische Unternehmen sollen mehr von Rüstungsaufträgen profitieren“ davon, wie sich das Mitteldeutsche Institut für Sicherheitsindustrie (MISI) unter Führung von Generalmajor a.D. Markus Kurczyk bemüht, Rüstungsaufträge nach Sachsen zu holen. Wie das konkret passieren soll, beschreibt Herr Kurczyk dann im Interview ausführlich, u.a. ist bis Ende November die Fertigstellung einer Studie zum Dual-Use-Potenzial in der Metropolregion Leipzig geplant.&nbsp;</p>
<p>Fragen an den Oberbürgermeister:</p>
<p>1. Welche Kontakte bzw. Beziehungen gab oder gibt es zwischen der Stadtverwaltung Leipzig und dem MISI?</p>
<p>2. Wird bei der o.g. Studie mit dem MISI zusammengearbeitet? Wenn ja, in welcher Form?</p>
<p>3. Derzeit zählt das MISI nach eigenen Angaben 53 Mitgliedsunternehmen. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis, welche Unternehmen davon in Leipzig ansässig sind?</p>
<p>4. Nach Angaben der LVZ arbeiten derzeit in Sachsen ca. 80 Unternehmen mit 2.400 Mitarbeitern in der Rüstungsindustrie. Welche Firmen sind aus Leipzig dabei?</p>
<p>5. Kennt die Verwaltung den in der LVZ erwähnten Dua-Use-Atlas vom Marktforschungsinstitut Prognos (h<a href="https://www.prognos.com/de/prognos-dual-use-atlas-auf-einen-blick" target="_blank" rel="noreferrer"><u>ttps://www.prognos.com/de/prognos-dual-use-atlas-auf-einen-blick</u></a>) und wie schätzt die Verwaltung den aktuellen Stand der Rüstungsproduktion in Leipzig ein?</p>
<p>6. Hat die Verwaltung Kenntnisse darüber, ob von den 30.000 Teilen eines Leopard 2 Panzers – die von ca. 2.000 Zulieferunternehmen stammen – auch Teile in Leipzig produziert werden?&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
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                <guid isPermaLink="false">news-449376</guid>
                <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 16:11:21 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03392 Erbbaurecht für Garagengemeinschaft Mockau-Ost</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03392-erbbaurecht-fuer-garagengemeinschaft-mockau-ost/</link>
                <author>SR Dr. Volker Külow</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Schon seit geraumer Zeit wird der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Garagengemeinschaft Leipzig Mockau-Ost e.V. verhandelt. Auf seiner Grundlage soll künftig auf den Dachflächen der Garagen die Solarstromerzeugung für ca. 1.000 Haushalte erfolgen; darüber hinaus ist die Entwicklung der Elektromobilität durch die Installation von Ladesäulen geplant. Leider scheint der Prozess der Vertragsgestaltung ins Stocken geraten zu sein. Für das weitere Verfahren wäre es nun aber sehr wichtig, dass der Stadtrat zeitnah über den Vertrag entscheidet.</p>
<p>Frage an den Oberbürgermeister:</p>
<p>1. Wann liegt der Erbbaurechtsvertrag unterschriftsreif vor und wann wird er voraussichtlich von der Verwaltung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt?</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-449374</guid>
                <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 16:01:22 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03395 Unnötige Kosten durch unzureichenden Umweltschutz?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03395-unnoetige-kosten-durch-unzureichenden-umweltschutz/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Unser Antrag „Durch Umweltschutz Kosten sparen - auf dem Weg zur Schwammstadt“ wurde in Form des Verwaltungsstandpunktes bestätigt (<a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029232" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-A-02468-VSP-01</u></a>). Darin wurde ausgeführt, „dass die Verwaltung dem Auftrag dahingehend nachkommt und die Konzepte bzw. Strategien, wie den Masterplan Grün 2030 zielgerichtet verfolgt, um dem ökologischen Ansatz z. B. mit der Integration von blau-grünen Infrastrukturen konsequent umsetzt.“ Konkret wurde beschlossen: „Der Vorschlag für eine zielgerichtete Entsiegelung bei kommunalen Bauvorhaben findet verstärkt Anwendung.“</p>
<p>Da der VSP recht unkonkret ist, fragen wir zur weiteren Präzisierung an:</p>
<p>1. Welche „zielgerichteten Entsiegelungen bei kommunalen Bauvorhaben“ sind derzeit konkret in Bearbeitung?&nbsp;</p>
<p>2. &nbsp;Wie genau setzt das MTA „<i>diese Ziele und Anforderungen an eine zukunftsorientierte Niederschlagswasserbewirtschaftung bei allen Projekten lösungsorientiert“ </i>um?</p>
<p>3. Wenn das Ziel „Netto-Null-Versiegelung“ bis 2030 besteht, wie realistisch ist derzeit die Umsetzung bzw. Erfüllung? Wie hat sich das Verhältnis zwischen Neuversiegelung und Entsiegelung von Flächen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig in den letzten Jahren verändert?</p>
<p>4. Wie wird der Passus „findet verstärkt Anwendung“ quantifiziert?&nbsp;</p>
<p>Darüber hinaus wird im VSP aufgeführt, dass die Stadt Leipzig für die Oberflächenwasser­beseitigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze auch Umsatzsteuer abführen muss. Bei derzeit jährlichen Kosten von ca. 24.248.000,00 € ist dies nicht trivial.</p>
<p>5. Wie hoch sind die Aufwendungen der Oberflächenwasser­beseitigung allein durch die Abführung der Umsatzsteuer für die Stadt Leipzig?</p>
<p>6. Wurden die rechtlichen Möglichkeiten nach § 2b UstG geprüft, nach welcher Kommunen von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn die Oberflächenwasserbeseitigung als hoheitliche Aufgabe der Kommune erfolgt, bzw. keine größeren Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern entstehen?</p>
<p>7. Wäre es möglich den abzuführenden Betrag der Umsatzsteuer zu reduzieren, wenn die kommunale Oberflächenwasserbeseitigung über eine Entwässerungssatzung und Gebührenbescheide organisiert wird und nicht über eine Leistung auf privatrechtlicher Grundlage oder in einer wettbewerbsrelevanten Konstellation?</p>
<hr>]]></content:encoded>
                
                
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                <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 15:57:12 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03381  Mietwucher, Personalausstattung und Bearbeitungsstand im Vorfeld der Haushaltsberatung </title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03381-mietwucher-personalausstattung-und-bearbeitungsstand-im-vorfeld-der-haushaltsberatung/</link>
                
                <description>Nachfrage zu Anfrage VIII-F-03134</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In ihrer Antwort vom 22.06.2026 zur Anfrage <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2030841" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-F-03134</u></a> teilt die Verwaltung mit, dass über das städtische Meldeformular 541 Meldungen eingegangen sind. Bis zum 24.06.2026 war in elf Fällen die Sachverhaltsermittlung abgeschlossen, das entspricht rund zwei Prozent der Meldungen nach etwa vierzehn Monaten. Bußgeldbescheide werden in der Antwort nicht genannt. Zugleich teilt die Verwaltung mit, dass eine Veränderung der Personalausstattung für diese Aufgabe nicht vorgesehen ist. Die Zahl der Meldungen ist von 257 im II. Quartal 2025 auf 29 im II. Quartal 2026 zurückgegangen. Da der Haushalt in der Ratsversammlung am 02.09.2026 eingebracht wird, ist eine belastbare Aussage zum Personalbedarf für die Beratung erforderlich.<br><br>Wir fragen den Oberbürgermeister:<br>&nbsp;</p><ol><li>Mit welcher Personalausstattung, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten, ist die Bearbeitung von Mietwuchermeldungen derzeit hinterlegt, und auf welche Organisationseinheiten verteilt sie sich?</li><li>Wie viele Fälle wurden bis Ende August gemeldet, wie viele Sachverhaltsermittlungen abgeschlossen, wie viele Verfahren an die StA oder Bußgeldbehörde abgegeben, wie viele von StA zurückgegeben, wie viele Verfahren mit oder ohne Sachverhaltsermittlung abgeschlossen? Bitte um Angabe der jeweiligen Gründe.</li><li>Wie lange dauerte die Sachverhaltsermittlung in den elf abgeschlossenen Fällen im Mittel, gerechnet vom Eingang der Meldung bis zur Aktenübergabe an die Bußgeldbehörde?</li><li>Welche Personalausstattung wäre nach Einschätzung der Verwaltung erforderlich, um die derzeit offenen Meldungen innerhalb von zwölf beziehungsweise vierundzwanzig Monaten abschließend zu bearbeiten, und welche jährlichen Personalkosten wären damit verbunden?</li><li>Ist dieser Bedarf im Entwurf des Doppelhaushalts abgebildet? Falls nein, mit welcher Begründung wurde darauf verzichtet?</li><li>Wie viele Bußgeldbescheide wurden bislang erlassen und in welcher Höhe? Wurde bei der Bemessung der Geldbußen § 17 Abs. 4 OWiG angewendet, wonach sich die Geldbuße am wirtschaftlichen Vorteil orientieren und diesen abschöpfen soll und den gesetzlichen Höchstbetrag erforderlichenfalls überschreiten darf? In welcher Höhe wurden Mehrerlöse nach § 8 Abs. 1 Satz 1 WiStrG an den Freistaat abgeführt und wie viele Anträge auf Rückerstattung nach § 9 Abs. 1 WiStrG wurden gestellt beziehungsweise beschieden?</li><li>Die Verwaltung verweist bei der Frage nach wiederkehrenden Vermieterinnen und Vermietern auf den Datenschutz. Wir fragen daher in aggregierter Form: Bei wie vielen Objekten oder wirtschaftlichen Einheiten liegen fünf oder mehr Meldungen vor, und wie viele Meldungen entfallen insgesamt auf diese Fälle?</li></ol><hr>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-449372</guid>
                <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 15:54:59 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03380 Bestattungsbeihilfen – Entwicklung der Zahlen </title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03380-bestattungsbeihilfen-entwicklung-der-zahlen/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description>Nachfrage zu Anfrage VIII-F-00525</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Eine würdevolle Bestattung/Beisetzung der Angehörigen ist mittleiweile für viele Menschen aufgrund steigender Preise und ungenügender Einkommensentwicklung vor allem bei Renten kaum mehr zu leisten.</p>
<p>Wir fragen den Oberbürgermeister:</p><ol><li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wir haben sich die Zahlen beantragter und bewilligter Bestattungsbeihilfen/-unterstützungen in den Jahren 2024, 2025 und in den ersten zwei Quartalen 2026 entwickelt? (Bitte aufstellen nach Jahren und Fällen!)</li><li> &nbsp; Wie hoch ist der durchschnittliche Unterstützungsbetrag den Jahren 2024, 2025 und in den ersten zwei Quartalen 2026? (Bitte aufstellen nach Jahren und Durchschnittbetrag je Fall!)</li><li> &nbsp; Wie lange müssen die Betroffenen von der Beantragung bis zur Bescheidung warten? (Bitte aufstellen für die Jahre 2024, 2025 sowie erste zwei Quartale 2026 und Fall!)</li><li> &nbsp; In welcher Organisationseinheit ist der Sachverhalt angesiedelt und wie viele Beschäftigte bearbeiteten in den Jahren 2024, 2025 und in den ersten zwei Quartalen 2026 die entsprechenden Anträge? (Bitte aufstellen nach Jahren, VzÄ und Beschäftigten!)</li></ol>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
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                <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 15:50:50 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03379 Ist die Beschränkung von außerschulischer Lernförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe rechtswidrig?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03379-ist-die-beschraenkung-von-ausserschulischer-lernfoerderung-im-rahmen-der-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-rechtswidrig/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Laut Verwaltungsvorschrift der Stadt Leipzig sind Maßnahmen der Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wie folgt limitiert: "Die maximale Stundenzahl der Lernförderung pro Woche beträgt für einen Leistungsberechtigten 4 Unterrichtsstunden für Gruppenunterricht bzw. 2 Unterrichtsstunden bei Einzelunterricht für max. 6 Monate. Diese maximale Wochenstundenzahl ist auf höchstens 2 Fächer aufteilbar." (Richtlinie zur Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach §§ 28 SGB Il, 34 SGB XII und 6b BKGG“ vom 31.05.2011, i. d. F. vom 01.08.2020‘, Kapitel 5.5.4, S. 36). Dies wird auch in Anlage 3 zum Antrag zur Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung bekräftigt.</p>
<p>Laut Beschluss des Sozialgerichts Leipzig von 5. Juni 2026 (BES SG LE S 7 AS 642_26 ER) ist dieses Vorgehen rechtswidrig. In dem Beschluss heißt es, dass der&nbsp;Vorschrift des § 28 Abs. 5 SGB II keine Begrenzung auf ein bestimmtes Kontingent an Stunden Einzelunterricht zu entnehmen sei. Mit Bezug auf eine Entscheidung des Sächsisches Landessozialgerichts heißt es, dass im Einzelfall das konkret Benötigte zu gewähren sei, eine Begrenzung allein aus fiskalischen Gesichtspunkten käme nicht in Betracht. Dies gelte auch für die Förderung mehrerer Fächer.</p>
<p>Somit „erweist sich die ‚Richtlinie zur Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach §§ 28 SGB Il, 34 SGB XII und 6 b BKGG“ vom 31.05.2011, i. d. F. vom 01.08.2020‘ der Stadt […] unter Nr. 5.5.4 als nicht mit § 28 Abs. 5 SGB II vereinbar. Denn die hier enthaltene Begrenzung würde der „Konzeption des Anspruchs als Teil des soziokulturellen Existenzminimums zuwiderlaufen.“</p>
<p>Von der bisherigen Regelung negativ betroffen sind vor allem Schüler*innen, die unverschuldet Leistungsschwächen aufweisen, die aber gerade im Bereich DaZ oder Förderschule nicht durch regulären Unterricht ausgeglichen werden können. Nicht nur in diesen Beschulungsarten herrschen prekäre Zustände. Maßnahmen der Lernförderung sind dazu geeignet diese strukturellen Mängel durch individuelle Förderung zumindest rudimentär auszugleichen.</p>
<p>Fragen an die Verwaltung:</p><ol><li>Wie wird mit dem Beschluss umgegangen? Wird in der Konsequenz die Limitierung des Umfangs von Lernförderung aufgehoben und in diesem Zuge auch das entsprechende Formular in Anlage 3 überarbeitet?</li><li>Wie kam es zur entsprechenden Normierung über die Limitierungen dieser Leistungen? Warum wurde diese Regelung vorgenommen, obwohl die Inanspruchnahme des BuT gesteigert werden soll und erwiesen ist, dass Hürden bei der Beantragung und bürokratische und restriktive Regelungen von der Inanspruchnahme abschrecken?</li><li>Wie viele junge Menschen nahmen und nehmen Leistungen zur Lernförderung in Anspruch (bitte für die Jahre 2024, 2025 und 2026 ausweisen und auch den Umfang der Stunden angeben)?</li><li>Wie oft wurden Leistungen über den bisher limitierten Umfang hinaus beantragt und mit welcher Begründung abgelehnt?</li><li>Inwiefern stimmt die Stadtverwaltung zu, dass die reguläre Beschulung insbesondere für bestimmte Zielgruppen mit unverschuldeten Lernnachholbedarfen derzeit nicht zufriedenstellend gewährleistet ist und darum Zusatzmaßnahmen wie Lernförderung über das BuT hilfreich sind um individuelle Förderungen zu gewährleisten und Schulerfolge zu sichern?</li></ol><hr>]]></content:encoded>
                
                
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                <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 15:47:23 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03378 Familienunterstützende Dienste und Netzwerke</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/zur-antwort-der-stadtverwaltung/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In einer Veranstaltung zu Alternativen zur geschlossenen Unterbringung der IG HzE wurde intensiv über Prävention und in diesem Zusammenhang über die Stärkung familienunterstützender Dienste, Entlastungsangebote für Familien und Gemeinwesenarbeit diskutiert. Damit könnten Strukturen gestärkt werden, die Problemlagen in Familien frühzeitig erkennen, abfedern und sogar Lösungen schaffen könnten bevor Einzelfallhilfen ins Spiel kommen.</p>
<p>Wir fragen daher:</p><ol><li>Welche familienunterstützenden Dienste gibt es in der Stadt Leipzig und wie viele Familien wurden damit erreicht?</li><li>Welche ehrenamtlichen Strukturen zu Entlastung von Familien sind der Stadt bekannt?</li><li>Welche gemeinwesensorientierten Angebote, in denen Familien und Kinder involviert sind, sind der Stadt bekannt?</li><li>Inwiefern verfolgt die Stadtverwaltung selbst den Ansatz der gemeinwesensnahen, basisorientierten Präsenz familienunterstützender Maßnahmen (z.B. Sprechzeiten in den Quartieren, aufsuchende Angebote etc.)?</li><li>Welche Präventionswirkung entfalten entsprechende familienunterstützende und -entlastende Angebote aus Sicht der Verwaltung und wird die Notwendigkeit gesehen entsprechende Ansätze auszubauen?</li></ol><hr>]]></content:encoded>
                
                
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                <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 15:41:41 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03377 Erhebung der Zweitwohnungssteuer und Ausnahmen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03377-erhebung-der-zweitwohnungssteuer-und-ausnahmen/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadt Leipzig erhebt seit dem 01.01.2006 eine Zweitwohnungssteuer. Dieser Steuer unterliegen alle volljährigen Personen, die im Stadtgebiet Leipzig im Sinne des Bundesmeldegesetzes eine Nebenwohnung innehaben. Der Steuersatz liegt derzeit bei 16% und soll auf 20% angehoben werden. Zudem gibt es Ausnahmeregelungen.</p>
<p>Wir fragen den Oberbürgermeister:</p><ol><li>Wie viele Haushalte haben in den Jahren 2024, 2025 und 2026 Zweitwohnungssteuer gezahlt? Wie viele waren davon nach Kenntnis der Stadt Leipzig Auszubildende oder Studierende?</li><li>In wie vielen Fällen wurde von den Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht (bitte je Fallgruppe aufführen)?</li><li>In wie vielen Fällen wurde aus welchen Gründen und mit welchem Ergebnis Rechtsmittel gegen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer eingelegt?</li><li>Was spricht aus Sicht der Stadt Leipzig gegen eine Befreiung von Auszubildenden und Studierenden mit Nebenwohnung in Leipzig von der Zweiwohnungssteuer, insbesondere dann, wenn sie sich in einer dualen Ausbildung befinden, die eine Wohnung in Leipzig notwendig macht?</li></ol><hr>]]></content:encoded>
                
                
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                <guid isPermaLink="false">news-449375</guid>
                <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 16:07:00 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03221 Sexuelle Belästigung in den Einrichtungen der Sportbäder GmbH</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03221-sexuelle-belaestigung-in-den-einrichtungen-der-sportbaeder-gmbh/</link>
                <author>SR Beate Ehms</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im letzten Jahr starteten zwei Leipzigerinnen eine Petition, nachdem sie in der Sauna von einem Mann mit dem Handy nackt gefilmt wurden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Mann ein, da dies legal sei – die Sauna sei kein „geschützter Raum“ (<a href="https://taz.de/Nach-Vorfall-in-der-Sauna-Zwei-Frauen-starten-Petition-gegen-heimliche-Nacktaufnahmen/!6130601/" target="_blank" rel="noreferrer">https://taz.de/Nach-Vorfall-in-der-Sauna-Zwei-Frauen-starten-Petition-gegen-heimliche-Nacktaufnahmen/!6130601/</a>).</p>
<p>Ich frage an:</p><ol><li>Welche Regelungen gibt es zur Unterbindung von sexuellen Belästigungen/ Übergriffen in den Einrichtungen der Sportbäder GmbH (Hausordnung etc.)?</li><li>Gab es bislang Beschwerden und Anzeigen von Belästigungen/ sexuellen Übergriffen bzw. sind Vorfälle dieser Art bekannt und wie wurde darauf von Seiten der Sportbäder GmbH reagiert?</li><li>Wie werden die Mitarbeiter*innen sensibilisiert und geschult, solche Vorfälle zu erkennen und damit umzugehen?</li><li>Wie wird der Missbrauch von Handys und Brillen (Smart Glasses) in den Einrichtungen der Sportbäder GmbH unterbunden?</li></ol>]]></content:encoded>
                
                
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                <guid isPermaLink="false">news-448231</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 11:09:39 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03136 Zukünftige Miethöhen im Sozialen Wohnungsbau</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03136-zukuenftige-miethoehen-im-sozialen-wohnungsbau/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Es wurde bereits mehrfach seitens der Stadtverwaltung geäußert, dass die Fachförderrichtlinie (FFR) „Anfangsmiete“ im kommenden Doppelhaushalt nicht mehr eingeplant werden könne, da es sich nicht um eine Pflichtaufgabe handelt. Mit dieser FFR wurde bisher durch die Stadt Leipzig ermöglicht, dass Sozialwohnungen mit einer „Anfangsmiete“ von 6,50€ vergeben werden können. In 2025 konnten die Mittel aufgrund des noch nicht genehmigten Haushaltes ebenfalls nicht genutzt werden.</p><ol><li>Welche Folgen werden durch den Wegfall der Förderung erwartet? Zu welchen Miethöhen werden Sozialwohnungen in Leipzig zukünftig angeboten werden?</li><li>Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Miethöhen für geförderte Wohnungen trotzdem für Menschen mit niedrigen Einkommen zugänglich zu machen und die Diskrepanz zu den KdU-sätzen auszugleichen?</li><li>Welche Änderungen bei der Landesförderung (Förderbedingungen und vor allem Fördersätze) wären aus Sicht der Stadt Leipzig nötig um die geförderten Mieten möglichst niedrig zu halten?</li><li>Dresden rechnet mit deutlich höheren Angemessenheitsgrenzen im KdU-Bereich. Wie ist der Unterschied zwischen Leipzig und Dresden zu erklären?</li></ol><p>Seit 2024 gibt es vom Freistaat Sachsen die <a href="https://www.bauen-wohnen.sachsen.de/mietwohnungsfoerderung-5975.html" target="_blank" rel="noreferrer"><u>Wohnraumförderung im 2. Förderweg</u></a>, über den Wohnungen für Haushalte geschaffen werden sollen, die über den Einkommensgrenzen nach § 2 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung liegen, sogenannter „preisgedämpfter Wohnraum“.</p>
<p>5. Wie oft wurde diese Förderung bisher in Leipzig in Anspruch genommen? Wenn ja, wie viele Wohnungen konnten damit gefördert bzw. geplant werden?</p>
<p>6. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den Bedarf für Wohnungen ein, die mit dieser Förderung gebaut werden können?</p>
<p>7. Was wird unternommen, damit diese Förderung durch Bauunternehmen in Anspruch genommen wird?</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448230</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 11:09:08 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03135 Moratorium für die Konversion von Liegenschaften – Bedeutung für Leipziger Liegenschaftspolitik?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03135-moratorium-fuer-die-konversion-von-liegenschaften-bedeutung-fuer-leipziger-liegenschaftspolitik/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 28. Oktober 2025 gab das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bekannt, die zivile Umwandlung (Konversion) von Bundeswehr-Liegenschaften durch ein Moratorium vorerst auszusetzen (<a href="https://www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-6035758" target="_blank" rel="noreferrer"><u>BMVg 28.10.2025</u></a>). Diese Entscheidung markiert eine Kehrtwende zu der seit den 1990er Jahren praktizierten Politik, militärische Flächen für Wohnungsbau oder Gewerbe freizugeben.</p>
<p>Von der Maßnahme sind laut BMVg aktuell zwei Kategorien von Flächen betroffen: 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden und nun einer „strategischen Liegenschaftsreserve“ zugeführt werden sowie 13 aktive Standorte, deren geplante Stilllegung gestoppt wurde.</p>
<p>Die Reserve soll es der Bundeswehr ermöglichen, im Bedarfsfall kurzfristig auf Flächen zuzugreifen und dabei ein vereinfachtes militärisches Baurecht anzuwenden. Das sorgt für Kritik, da in den Kommunen erhebliche personelle und finanzielle Mittel in die Planung von Wohnvierteln, Studierendenwohnheimen oder Gewerbegebieten investiert werden. Die BImA ist angehalten, Bundesbedarfe vorrangig zu bedienen, eine Entschädigung soll es bei entfallenen Planungen nicht geben.</p>
<p>Wir fragen daher:</p><ol><li>Sind in Leipzig Flächen von dieser Maßnahme betroffen? Wenn ja, welche?</li><li>Liegen auf den potentiell betroffenen Flächen bereits kommunale Planungen? Wenn ja, welche? Bitte Flächen und Vorhaben nennen.</li><li>Wirkt sich diese Maßnahme des Bundes auf die Leipziger Liegenschaftspolitik aus?</li></ol>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448229</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 10:56:59 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03134 Aktueller Stand der Verfolgung von Mietwucher</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03134-aktueller-stand-der-verfolgung-von-mietwucher/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Vor rund zwei Jahren hat Die Linke im Bundestag die Mietwucher-App gestartet. Mit ihr können Mieterinnen und Mieter unkompliziert prüfen, ob ihre Miete nach den geltenden gesetzlichen Regelungen überhöht ist. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschritten, liegt der Verdacht auf eine unzulässige Mietpreisüberhöhung nahe. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 Prozent besteht sogar der Verdacht auf eine Straftat nach § 291 StGB.</p>
<p>Nachdem im Oktober 2025 eine Vermieterin in Berlin ein Bußgeld in Höhe von 26.000 Euro sowie eine zu viel gezahlte Miete von 22.000 Euro zurückzahlen musste, wurde Anfang Juni ein weiterer Fall in Frankfurt/Main abgeschlossen, bei dem eine Immobilienfirma über 26.000 Euro zu viel gezahlte Miete an eine WG zurückzahlen muss (<a href="https://gleft.de/6CS" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://gleft.de/6CS</u></a>). Die Stadt Leipzig prüft seit letztem Jahr Fälle von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung, trotz knapper personeller Ressourcen und einem aufwendigen Verfahren (<a href="https://gleft.de/6CT" target="_blank" rel="noreferrer"><u>https://gleft.de/6CT</u></a>).</p>
<p>Wir fragen daher:</p><ol><li>Wie viele Verdachtsfälle sind bisher beim Sozialamt eingegangen? Bitte Gesamtzahl und Eingänge pro Quartal nennen.</li><li>Sind Häufungen a) in bestimmen Stadtbezirken und b) bei wiederkehrenden Vermieter*innen erkennbar? Wenn ja, welche Aussagen können dazu getroffen werden?</li><li>Sind Veränderungen in der personellen Ausstattung für diese Aufgabe absehbar? Wenn ja, welche?</li><li>Wie viele Fälle konnten bereits abschließend bearbeitet werden und welche Aussagen können zum Stand der weiteren Behandlung bei Staatsanwaltschaft und/oder Bußgeldbehörde getroffen werden?</li><li>Im Fall von Bußgeldbescheiden: Wie ist das Verfahren, damit die Miethaushalte den illegalen Mehrerlös zurückerhalten? Gibt es verbindliche Fristen für eine Rückzahlung?</li><li>Gab es Fälle, in denen Miethaushalte und Vermieter*innen freiwillig ohne Zutun der Bußgeldbehörde zu viel gezahlte Mieten zurückgezahlt haben?</li><li>Unter anderem in Heidelberg werden durch das <a href="https://www.heidelberg.de/Stadtblatt/start/stadtblatt-artikel+in+der+uebersicht/22_10_2025+mietmonitoring_+1_000+mal+verdacht+auf+ueberhoehte+miete.html" target="_blank" rel="noreferrer"><u>Mietenmonitoring</u></a> systematisch Inserate geprüft und bei Verstößen entsprechende Hinweise an die Anbieter verschickt. Sieht die Stadt Leipzig Potential in einem solchen Monitoring, illegale Mieten von vorneherein zu unterbinden?</li></ol>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448228</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 10:55:48 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03137 Verhinderung der Abfallentsorgung durch Falschparker</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03137-verhinderung-der-abfallentsorgung-durch-falschparker/</link>
                <author>Enrico Stange</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Immer öfter können Abfall- und Entsorgungsfahrzeuge der Stadtreinigung oder ALL Abfall Logistik in Wohngebietsstraßen nicht einfahren und entsprechend Abfallkalender bzw. Entsorgungsplan die bereitgestellten Tonnen leeren, weil widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Einfahrt oder Durchfahrt verhindern.</p>
<p>Ich frage den Oberbürgermeister:</p><ol><li>Wie oft sind im Jahr 2025 und in den Monaten Januar bis einschließlich Mai 2026 Restabfall-, Bioabfall- oder Papier-Tonnen im Stadtgebiet und den Ortsteilen nicht geleert worden, weil die Zufahrt durch „Falschparker“ verhindert wurde und in welchen Wohngebieten kam es dabei ggf. zu Häufungen?</li><li>In wie vielen Fällen mussten Sonderfahrten zur nachholenden Entsorgung durchgeführt werden?</li><li>Wie stellt sich das Standard-Meldeverfahren solcher Vorfälle durch die Stadtreinigung bzw. die ALL GmbH gegenüber dem Stadtordnungsdienst bzw. der Polizeibehörde dar und welche Veranlassungen folgen daraus?</li><li>Wie viele Meldungen erfolgten ggf. durch Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber dem Stadtordnungsdienst bzw. der Polizeibehörde bereits vor der Entsorgung mit dem Ziel, diese zu ermöglichen, und welche Veranlassungen folgten daraus?</li><li>Wie geht die Stadt Leipzig gegen die Besitzer der falsch abgestellten Fahrzeuge vor, um entsprechende Verhaltensänderungen zu bewirken?</li><li>Welche Überlegungen werden in der Stadtverwaltung dahingehend angestellt, ggf. die kritischen Stellen der Zufahrtswege durch Kennzeichnungen, Beschilderungen oder verkehrsrechtliche Anordnungen entsprechend so zu gestalten, dass solche Vorfälle künftig unterbleiben?</li><li>Welche rechtlichen Handlungsrahmen sind der Stadtverwaltung hier gesetzt?</li></ol>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448227</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 10:54:59 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03130 Glasfaserausbau im Bereich der Grundstücke Theodor-Neubauer-Str. 99 bis 119</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03130-glasfaserausbau-im-bereich-der-grundstuecke-theodor-neubauer-str-99-bis-119/</link>
                <author>Enrico Stange</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit wird im angegebenen Bereich (Grundstücke Theodor-Neubauer-Str. 99 bis 119, gegenüber Kleingartenverein Volkshain-Anger) der Glasfaserbreitbandausbau vorangetrieben. Offenbar führt das Amt für Wirtschaftsförderung den Prozess. Allerdings werden nach Kenntnis des Fragestellers nicht alle Grundstücke angeschlossen.</p>
<p>Ich frage den Oberbürgermeister:</p><ol><li>Wann wurde das Projekt des Glasfaserbreitbandausbaus im in Rede stehenden Bereich und unter welchen Maßgaben begonnen? Wer führt das Projekt verwaltungsseitig in der Planung und wer ist der Dienstleister, der die Arbeiten beauftragt bzw. durchführt?</li><li>Welche Grundstückseigentümer welcher konkreten Grundstücke wurden hinsichtlich des Anschlussbedarfs an Glasfaserbreitband angefragt, wie viele und welche haben sich mit einer Bedarfsmeldung zurückgemeldet und wie viele werden nunmehr beim Glasfaserbreitbandausbau tatsächlich berücksichtigt? Welche Kriterien mussten erfüllt sein?</li><li>Welche Grundstücke werden aus welchen Gründen nicht angeschlossen?</li><li>Welche Kosten kommen auf die Eigentümer der anzuschließenden bzw. angeschlossenen Grundstücke zu?</li><li>Welche Förderung kann zum Anschluss genutzt werden zu welchen Bedingungen und in welchem Umfang stehen hierfür Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung?</li></ol>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448226</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 10:53:37 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03121  Auswirkungen der Krankenhausreform und des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die Gesundheitsversorgung in Leipzig</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03121-auswirkungen-der-krankenhausreform-und-des-geplanten-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetzes-auf-die-gesundheitsversorgung-in-leipzig/</link>
                <author>Volker Külow &amp; Enrico Stange</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) am 14. April 2026 sowie dem derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) stehen wesentliche Veränderungen der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen bevor.</p>
<p>Mit dem KHAG wird die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf eine Leistungsgruppen- und Vorhaltevergütungssystematik fortgeführt. Der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und sieht Einsparungen in einer Größenordnung von rund 16,3 Milliarden Euro vor. Im Rahmen der öffentlichen Diskussion – die auch in der LVZ in den letzten Tagen verstärkt eine Rolle spielte - werden unter anderem Änderungen bei der Vergütung ambulanter Leistungen, mögliche Auswirkungen auf Vorsorge- und Präventionsangebote sowie weitere Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung im Gesundheitswesen thematisiert.</p>
<p>Vertreter des Klinikums St. Georg, ärztliche Berufsverbände, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen sowie die Sächsische Landesärztekammer haben öffentlich vor möglichen negativen Folgen für die Gesundheitsversorgung gewarnt. Insbesondere werden Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation kommunaler Krankenhäuser, die ambulante Versorgung, die Kinder- und Jugendmedizin sowie die zukünftige Entwicklung medizinischer Versorgungsangebote befürchtet. Gleichzeitig befindet sich das Klinikum St. Georg in einem umfangreichen Sanierungs-, Investitions- und Transformationsprozess, der für die medizinische Versorgung Leipzigs von erheblicher Bedeutung ist. Nach kürzlichen Aussagen des Aufsichtsratsvorsitzenden des Klinikums, Bürgermeister Torsten Bonew, wäre das Klinikum ohne die Unterstützung der Stadt Leipzig wirtschaftlich nicht überlebensfähig.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:</p><ol><li>Welche Auswirkungen erwartet die Stadt Leipzig aus dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sowie dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die stationäre, ambulante und fachärztliche Gesundheitsversorgung in Leipzig?</li><li>Welche Leipziger Krankenhäuser und medizinischen Versorgungsbereiche sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand von Veränderungen bei Leistungsgruppen, Versorgungsaufträgen, Standortkonzentrationen oder organisatorischen Umstrukturierungen betroffen oder könnten künftig betroffen sein?</li><li>Welche Auswirkungen erwartet die Stadt Leipzig auf die wirtschaftliche Entwicklung des Klinikums St. Georg, insbesondere hinsichtlich<br>a) der Umsetzung des Sanierungs- und Transformationskonzeptes,<br>b) der Entwicklung stationärer und ambulanter Fallzahlen,<br>c) der geplanten Ambulantisierung,<br>d) der Fertigstellung und Nutzung des Zentralbaus II,<br>e) der Entwicklung spezialisierter Versorgungsangebote und Zentren sowie<br>f) der langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Klinikums?</li><li>Welche Auswirkungen erwartet die Stadt Leipzig auf die Notfallversorgung, den Rettungsdienst sowie auf hochspezialisierte medizinische Angebote in Leipzig, insbesondere in den Bereichen Infektionsmedizin, Neuromedizin, Frauenmedizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie weiteren Leistungen der Schwerpunkt- und Maximalversorgung?</li><li>Teilt die Verwaltung die Befürchtungen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), dass insbesondere für Kinder künftig Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen schwieriger zu erhalten sind bzw. mit mehr finanzieller Selbstbeteiligung der Eltern zu rechnen ist?&nbsp;&nbsp; </li><li>Welche Einschätzungen oder Stellungnahmen liegen der Stadt Leipzig von Leipziger Krankenhausträgern, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, ärztlichen Berufsverbänden, Krankenkassen oder weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zu den Auswirkungen der genannten Gesetzesvorhaben vor?</li><li>Welche Einflussmöglichkeiten besitzt die Stadt Leipzig gegenüber Bund und Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit den genannten Reformvorhaben und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich, um die Gesundheitsversorgung sowie die Zukunft kommunaler Krankenhäuser als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern?</li></ol>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448225</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 10:52:47 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03108 Nicht kommerzielle Open Air Veranstaltungen in Leipzig</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03108/</link>
                <author>Juliane Nagel </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 2021 hat die Stadt infolge langer Vorarbeit von Veranstaltungskollektiven ein Freiflächenkataster und ein vereinfachtes Antragsverfahren für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen auf den Weg gebracht. Während viele Akteure froh waren, dass dies in der Stadt endlich ermöglicht wurde, bleibt die Kritik an bestimmten Regularien des Verfahrens (Zeitabläufe, Dauer von Veranstaltungen, Intransparenz des gesamten Verfahrens etc).</p>
<p>Fragen an die Stadtverwaltung:</p>
<p>1) Wie viele Veranstaltungen gab es in den Jahren 2024 und 2025 im Rahmen des speziellen Anmeldeverfahrens für nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen? (bitte auch Häufigkeit der Nutzung der 10 frei gegebenen Flächen angeben)</p>
<p>2) Welche Verfahrensschritte erfolgen innerhalb der Verwaltung bei Anmeldung eines Open Airs?&nbsp;</p>
<p>3) Warum hält die Stadtverwaltung an einer Anmeldefrist von 15 Tagen fest, während das gängige Verfahren in der Nachbarstadt Halle seit jeher 72 Stunden vorsieht? Was steht einer Verkürzung der Frist entgegen?</p>
<p>4) Was steht der Verlängerung der Endzeit von 22:00 auf ausgewählten Flächen für limitierte Tage entgegen? Mit welchem Ergebnis wurden weitere Flächen, auf denen eine Beschallung zur Nachtzeit möglich wäre, wurden mit welchem Ergebnis geprüft und welche weiteren befinden sich in der Prüfung?</p>
<p>5) Welche Probleme sind aus Sicht der Verwaltung bei Veranstaltungen aufgetreten und wie wurden diese Probleme im Nachhinein ausgewertet?</p>
<p>6) Wurde das bisherige Verfahren mit Akteuren wie dem Nachtrat evaluiert und auf Verfahrensvereinfachungen geprüft, von denen alle Seiten profitieren könnten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448224</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 10:50:59 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03101 Arbeit und künftige Ausgestaltung der Demenz-Fachberatungsstelle der Stadt Leipzig</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03101-arbeit-und-kuenftige-ausgestaltung-der-demenz-fachberatungsstelle-der-stadt-leipzig/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Anfrage stellende Fraktion erreichten mehrere Schreiben aus der Leipziger Bürgerschaft zur Zukunft der Demenz-Fachberatungsstelle der Stadt Leipzig. Darin äußerten Angehörige an Demenz Erkrankter die große Sorge, die Stadt Leipzig könnte im Zuge der Haushaltskonsolidierung sowie in Verbindung mit der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung die Demenz-Fachberatungsstelle mit dem Ziel in den Blick nehmen, das Informations- und Beratungsangebot sowie die Stellen- und Personalausstattung der Demenz-Fachberatungsstelle einzukürzen.</p>
<p>Wir fragen den Oberbürgermeister:</p><ol><li>Wie groß ist die Zahl von einer Demenzerkrankung Betroffener in Leipzig?</li><li>Wie viele Betroffene (Erkrankte bzw. Angehörige) haben in den Jahren 2024 und 2025 die Informations- und Beratungsangebote der Demenz-Fachberatungsstelle der Stadt Leipzig in Anspruch genommen oder haben über das Demenznetzwerk praktische Unterstützung gefunden?</li><li>Wie stellt sich die Soll-/Ist-Stellenbesetzung der Demenz-Fachberatungsstelle zum 01.07.2025 und zum 01.01.2026 dar? (Bitte aufstellen nach VzÄ, Beschäftigten sowie unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen sowie befristet eingerichteten Stellen und unbefristeten Stellen!)</li><li>Wie viele Stellen wurden im Rahmen des Stellenumlenkungsprozesses aus der Demenz-Fachberatungsstelle der Stadt Leipzig abgegeben und wie viele wurden aus diesem Prozess wieder zugeführt? (Bitte aufstellen nach VzÄ.)</li><li>Welche Planungen hat die Stadtverwaltung hinsichtlich der Vielfalt und des Umfangs der Informations- und Beratungsangebote der Demenz-Fachberatungsstelle der Stadt Leipzig und ist im Zuge von Haushaltskonsolidierung in Verbindung mit der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung eine Stellenkürzung oder Kürzung des Beratungsangebots vorgesehen?</li></ol>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448223</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 10:50:30 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03100 Fallzahlen und Praxis zum Umgang mit drohendem Wohnungsverlust bei Personen mit Betreuungsbedarf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03100-fallzahlen-und-praxis-zum-umgang-mit-drohendem-wohnungsverlust-bei-personen-mit-betreuungsbedarf/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Verwaltung lehnt den Vorschlag der Fraktion Die Linke ab, sich mit dem Betreuungsgericht zielgenauer dafür einzusetzen, dass Verfahren zur rechtlichen Betreuung regelhaft beschleunigt werden, wenn sonst ein Wohnungsverlust droht. Die Perspektive der Verwaltung widerspricht den Erfahrungen aus der Praxis.</p>
<p>Wir fragen den Oberbürgermeister:</p><ol><li>Wie viele Fälle mit drohendem Wohnungsverlust sind der Betreuungsbehörde in den letzten drei Jahren bekannt geworden? Wie lange verging durchschnittlich zwischen Anregung einer Betreuung und Bestellung einer rechtlichen Betreuung in diesen Fällen?</li><li>In welcher Form sensibilisiert die städtische Betreuungsbehörde das Betreuungsgericht für die Problemlage des drohenden Wohnungsverlustes?</li><li>Gibt es feste Absprachen, Ansprechpartner oder regelmäßige Auswertungen zwischen Betreuungsbehörde und Betreuungsgericht, welche konkreten Verbesserungen konnten dadurch erreicht werden und wie sind die Ergebnisse dessen messbar?</li><li>In wie vielen Fällen konnte mithilfe der Information der Abteilung Soziale Wohnhilfen durch die Betreuungsbehörde der Wohnungsverlust tatsächlich verhindert werden? In wie vielen Fällen kam es trotz Information der Sozialen Wohnhilfen zum Verlust der Wohnung?</li><li>Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung, um Personen mit Unterstützungsbedarf bei drohendem Wohnungsverlust schneller Hilfe zukommen zu lassen, wenn ein Betreuungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist?</li><li>Sind der Betreuungsbehörde Fälle bekannt, in denen Menschen aufgrund einer Demenz, psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung ihre Wohnung verloren haben, bevor eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden konnte?</li></ol>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-448222</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 10:49:30 +0200</pubDate>
                <title>VIII-F-03099 Kita- und Schulbaustrategie vorlegen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-leipzig.de/im-stadtrat/anfragen/aktuell/detail/news/viii-f-03099-kuta-und-schulbaustrategie-vorlegen/</link>
                <author>Fraktion Die Linke</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der Antwort <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2029506" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-F-02579-AW-01</u></a> führt die Verwaltung u. a. aus: „Aktuell wird die Schulbaustrategie fortgeschrieben. Die verbleibenden Schulen werden in der Fortschreibung der Schulbaustrategie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel berücksichtigt bzw. wird der Ist-Zustand in der laufenden Bauunterhaltung verbessert.“</p>
<p>In der Vorlage <a href="https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2027900" target="_blank" rel="noreferrer"><u>VIII-Ifo-02086</u></a> „35. Sachstandsbericht zur Umsetzung von Baumaßnahmen für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen und Offenen Freizeittreffs (Stand 31.12.2025)“ wird zu 2. Ausführliche Darstellung der Information unter Anlagen 2a und 2b Finanzdaten ausgeführt: „Auf Grundlage der Haushaltsplanung 2027/2028 wird die Schul- und Kitabaustrategie derzeit fortgeschrieben und in den zuständigen Gremien abgestimmt.“</p>
<p>Wir fragen den Oberbürgermeister:</p>
<p>Wann wird die Fortschreibung der Schulbaustrategie dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt?</p>]]></content:encoded>
                
                
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