VII-F-10573 Unfallschwerpunkte Radverkehr
Im Rahmen der Arbeit der Verkehrsunfallkommission (siehe Informationsvorlage - VII-Ifo-09505) wurden für den letzten Berichtszeitraum 2022 folgende Einmündungen und Knotenpunkte als Unfallschwerpunkte erkannt, die sich hinsichtlich der Unfalllage mit Radfahrenden als problematisch erwiesen haben:
- Hermann-Liebmann-Straße/Schulze-Delitzsch-Straße
- BMW-Allee/FERAG
- Bornaische Straße/Liechtensteinstraße
- Peterssteinweg/Härtelstraße
- Wittenberger Straße/Dessauer Straße
- Lützner Straße/Saarländer Straße
- Wolfgang-Heinze-Straße/Selneckerstraße
- Gohliser Straße/Nordplatz
- Paunsdorfer Allee/Am Sommerfeld
- Lyoner Straße/Schönauer Straße
- Miltitzer Straße/Ausfahrt Löwen-Center
- Brandenburger Straße/Mecklenburger Straße
- Windmühlenstraße/Emilienstraße
- Ossietzkystraße/Zeumerstraße
- Bornaische Straße/Prinz-Eugen-Straße
- Täubchenweg/Gutenbergplatz
- Lützner Straße/Endersstraße
- Nürnberger Straße/Brüderstraße
- Koburger Straße/Abfahrt B2
Im Lichte der tragischen Ereignisse vom 04.Juli 2024 am Peterssteinweg, an der eine junge Radfahrerin beim Abbiegen eines Lastwagens überfahren wurde und tödlich verunglückte, fragen wir an:
- Welche Maßnahmen wurden für die jeweiligen Unfallschwerpunkte des Radverkehrs bisher ergriffen oder befinden sich derzeit in der Planung?
- Wie groß ist der personelle und finanzielle Bedarf die bereits ausgewiesenen Unfallschwerpunkte für den Radverkehr in den nächsten zwei Jahren aufzulösen, bzw. wie viele Mittel (finanziell und personell) müssten dafür im nächsten Doppelhaushalt 2025/26 eingestellt werden?
- Welche Maßnahmen werden drüber hinaus von der Verwaltung ergriffen, um präventiv die Verkehrsorganisation so anzupassen, damit gar nicht erst Unfallschwerpunkte entstehen müssen, um aktive Veränderungen für den Umweltverbund und die schwächsten Verkehrsteilnehmer einzuleiten?
- Welche erweiterten Handlungsmöglichkeiten sieht die Straßenverkehrsbehörde durch die am 05.06.2024 vom Bundesrat novellierte StVO zum Erreichen der „Vision Zero“ (null Todesopfer und Schwerverletzte im Straßenverkehr)?
- Welche Anordnungen zur Temporeduzierung an Hauptverkehrsstraßen (Tempo 30 Strecken) werden noch in diesem Jahr umgesetzt?
Antwort
- Welche Maßnahmen wurden für die jeweiligen Unfallschwerpunkte des Radverkehrs bisher ergriffen oder befinden sich derzeit in der Planung?
Hermann-Liebmann-/Schulze-Delitzsch-/Wittenberger/Dessauer Straße
Roteinfärbung der Radfurten in 2023 erfolgt. In 2025 wird eine Wirkungskontrolle durchgeführt, ob die Maßnahme erfolgreich und ausreichend war oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
BMW-Allee/FERAG
Erneuerung der Markierung in 2023; 2025 Wirkungskontrolle. Langfristig wurde der Umbau des Knotenpunktes von der Verkehrsunfallkommission beschlossen.
Bornaische Straße/Liechtensteinstraße
Roteinfärbung der Radfurten in 2024; 2026 Wirkungskontrolle.
Peterssteinweg/Härtelstraße
Roteinfärbung der östlichen Radfurt in 2024 erfolgt, Roteinfärbung und Verlängerung der westlichen Radfurt voraussichtlich ebenfalls noch in 2024. In 2026 Wirkungskontrolle.
Lützner Straße/Saarländer Straße
Die Roteinfärbung der Radfurt wird nach Abschluss der Deckensanierung Ende 2024/Anfang 2025 erfolgen. In 2026/2027 Wirkungskontrolle.
Wolfgang-Heinze-Straße/Selneckerstraße
Die Erneuerung der Markierung ist in 2024 erfolgt. In 2026 Wirkungskontrolle.
Gohliser Straße/Nordplatz
Zur Behebung der Unfalllage wurde die Radfurt rot eingefärbt und die Zufahrt Roscherstraße optisch durch Markierung eingeengt. Die Maßnahmen waren jedoch nicht ausreichend, um die Unfalllage zwischen Abbiegern aus der Roscherstraße und dem Radverkehr im Zuge der Gohliser Straße zu beheben. Es wurden daher von der Verkehrsunfallkommission weitere Maßnahmen wie z. B. die bauliche Abgrenzung der Sperrflächen sowie langfristig der Bau einer stationären Ampelanlage beschlossen.
Paunsdorfer Allee/Am Sommerfeld
Zur Behebung der Unfalllage wurde die Radfurt rot eingefärbt. Die Maßnahme war jedoch nicht ausreichend, um die Unfalllage zwischen Abbiegern aus der Straße Am Sommerfeld und dem Radverkehr im Zuge der Paunsdorfer Allee zu beheben. Daher wurden zusätzlich das Stoppschild in Richtung Fahrbahn sowie die Haltlinie verlegt und Markierungsergänzungen vorgenommen. In 2025 wird eine Wirkungskontrolle durchgeführt.
Lyoner Straße/Schönauer Straße
Roteinfärbung der Radfurt war bereits vorhanden; in 2023 wurde eine Plantafel mit einem Hinweis auf den zu beachtenden Radverkehr ergänzt. In 2025 Wirkungskontrolle. Langfristig wurde der Rückbau der Dreiecksinsel beschlossen.
Miltitzer Straße/Ausfahrt Löwen-Center
Es wurden die Fahrspuraufteilung in der Miltitzer Straße und in der Zufahrt des Löwen-Center geändert, eine Haltlinie in der Zufahrt markiert sowie eine Roteinfärbung der Radfurt vorgenommen. Die Wirkungskontrolle hat gezeigt, dass die Maßnahmen erfolgreich waren, um die bis dahin aufgetretenen Unfälle zwischen Fahrzeugen aus der Zufahrt und dem Radverkehr im Zuge der Miltitzer Straße zu verhindern.
Brandenburger Straße/Mecklenburger Straße
Die Radfurt wurde rot eingefärbt, Stoppschild und Haltlinie wurden ergänzt. Die Maßnahmen waren jedoch nicht ausreichend, um die Unfalllage zwischen in die Brandenburger Straße abbiegenden Fahrzeugen und dem Radverkehr im Zuge der Brandenburger Straße zu beheben. Langfristig wurde der Umbau der Zufahrt Mecklenburger Straße beschlossen.
Windmühlenstraße/Emilienstraße
Die Unfälle treten mit links fahrenden Radfahrern auf (nicht zugelassen). Geprüft wird daher eine Ergänzung der Beschilderung. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Langfristig (ab 2035) ist der Umbau der Windmühlenstraße geplant.
Ossietzkystraße/Zeumerstraße
Zur Behebung der Unfalllage wird in 2026 eine Ampelanlage an dieser Kreuzung errichtet. Die Planungen wurden bereits begonnen.
Bornaische Straße/Prinz-Eugen-Straße
Aufgrund von Gleisstürzen des Radverkehrs wurde der Deckenschluss beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme steht noch aus.
Täubchenweg/Gutenbergplatz
Das Verkehrszeichen „Vorfahrt beachten“ wurde durch ein Stoppschild ausgetauscht. Die Maßnahme war jedoch nicht ausreichend, um die Unfalllage zwischen in den Täubchenweg abbiegenden Fahrzeugen und dem von links kommenden Radverkehr im Täubchenweg zu beheben. Es wurde daher beschlossen, das Stoppschild und die Hauptstraßenbeschilderung zu versetzen sowie die Roteinfärbung zu erneuern. Langfristig sind bauliche Anpassungen wie die Einordnung einer Mittelinsel geplant. Mit den Planungen wurde bereits begonnen. Die Erneuerung der Roteinfärbung ist für 2024 vorgesehen.
Lützner Straße/Endersstraße
In 2023 wurden Markierungen in der Lützner Straße und Endersstraße ergänzt; in 2025 Wirkungskontrolle.
Nürnberger Straße/Brüderstraße
Es wurde die Radfurt rot eingefärbt. Die Maßnahme war jedoch nicht ausreichend, um die Unfalllage zwischen in die Brüderstraße abbiegenden Fahrzeugen und dem Radverkehr im Zuge der Brüderstraße zu beheben. Von der Verkehrsunfallkommission wurden daher Beschilderungsänderungen sowie eine Roteinfärbung des Radfahrstreifens ab der Liebigstraße beschlossen. Die Beschilderungsänderung ist erfolgt. Die Verlängerung der Roteinfärbung erfolgt voraussichtlich noch in 2024. In 2026 Wirkungskontrolle.
Koburger Straße/Abfahrt B2
Es wurde die Radfurt rot eingefärbt sowie ein Stoppschild mit einem Hinweis auf den zu beachtenden Radverkehr ergänzt. Die Maßnahmen waren jedoch nicht ausreichend, um die Unfalllage zwischen in die Koburger Straße abbiegenden Fahrzeugen und dem Radverkehr im Zuge der Koburger Straße zu beheben. Von der Verkehrsunfallkommission wurden daher weitere Markierungsergänzungen beschlossen. Deren Anordnung und Umsetzung ist noch offen, werden aber spätestens in 2025 erfolgen.
2. Wie groß ist der personelle und finanzielle Bedarf die bereits ausgewiesenen Unfallschwerpunkte für den Radverkehr in den nächsten zwei Jahren aufzulösen, bzw. wie viele Mittel (finanziell und personell) müssten dafür im nächsten Doppelhaushalt 2025/26 eingestellt werden?
Die Änderungen und Ergänzungen von Markierungen und Beschilderungen sind Bestandteil des Verwaltungshandelns und werden in das „Tagesgeschäft“ und die entsprechenden Budgets eingeordnet.
Sind umfassende bauliche Änderungen erforderlich, um die Unfalllage beheben zu können, ist eine Umsetzung der Maßnahme innerhalb von zwei Jahren nicht möglich. Es sind deutlich längere Planungszeiträume bis zur Umsetzung notwendig. Kosten lassen sich auch erst mit einer entsprechenden Planung beziffern.
3. Welche Maßnahmen werden drüber hinaus von der Verwaltung ergriffen, um präventiv die Verkehrsorganisation so anzupassen, damit gar nicht erst Unfallschwerpunkte entstehen müssen, um aktive Veränderungen für den Umweltverbund und die schwächsten Verkehrsteilnehmer einzuleiten?
Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ist eine der wichtigsten Prämissen bei der Planung des öffentlichen Verkehrsraums. Trotz entsprechender Sorgfalt kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass z. B. aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen (z. B. höheres Verkehrsaufkommen, neue Ziele, abgenutzte Infrastruktur) Örtlichkeiten mit einer erhöhten Unfalllage oder leider sogar Unfallhäufungsstellen entstehen.
Grundsätzlich muss aber davon ausgegangen werden, dass bei fehlender Unfalllage die Verkehrssituation für jeden durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer überschaubar ist. Liegen trotz fehlender Unfalllage jedoch Bürgerhinweise zu einer konkreten Örtlichkeit vor, werden der Sachverhalt geprüft, Verkehrsbeobachtungen durchgeführt und wenn erforderlich, geeignete verkehrsregelnde Maßnahmen ergriffen.
4. Welche erweiterten Handlungsmöglichkeiten sieht die Straßenverkehrsbehörde durch die am 05.06.2024 vom Bundesrat novellierte StVO zum Erreichen der „Vision Zero“ (null Todesopfer und Schwerverletzte im Straßenverkehr)?
Durch die Novellierung der StVO wird es den Straßenverkehrsbehörden in Zukunft u.a. erleichtert, Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30) anzuordnen, insbesondere in Bezug auf Vorfahrtsstraßen, Spielplätze und viel genutzte Schulwege. Daneben wurde der Abstand zwischen zwei bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen, der für eine Harmonisierung der Geschwindigkeitsregelung und zur Verbesserung des Verkehrsflusses erforderlich ist, von höchstens 300 m auf nun 500 m verlängert. Zudem soll es dem Kommunen erleichtert werden, angemessene Flächen für den Rad- und Fußverkehr bereitzustellen.
Um die neue StVO in der Praxis einheitlich umsetzen zu können, bedarf es jedoch der Überarbeitung der bestehenden Verwaltungsvorschrift zur StVO. Welche konkreten Möglichkeiten durch die Anpassung der StVO vorab in Leipzig bestehen, wird derzeit geprüft.
5. Welche Anordnungen zur Temporeduzierung an Hauptverkehrsstraßen (Tempo 30 Strecken) werden noch in diesem Jahr umgesetzt?
Dort, wo Geschwindigkeitsbeschränkungen an Hauptverkehrsstraßen geboten sind (Unfallhäufungsstellen, andere qualifizierte Gefahrenlage, im direkten Bereich von Schulen, Kitas, Krankenhäusern usw.) wurden diese bereits angeordnet und umgesetzt.
Offen sind noch einzelne Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig. Die darin beschlossenen Maßnahmen können aufgrund begrenzter Kapazitäten nur sukzessive abgearbeitet werden. Ziel ist es, die Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen. Für dieses Jahr ist die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen u.a. für folgende Abschnitte vorgesehen:
- Nürnberger Straße zwischen An der Verfassungslinde und Goldschmidtstraße
- Riebeckstraße zwischen Oststraße und Witzgallstraße
- Schnorrstraße zwischen Könneritzstraße und Rödelstraße
- Industriestraße zwischen Könneritzstraße und Holbeinstraße
