VII-F-07995 Alle Jahre wieder ... oder: Wenn das Blindenleitsystem an der Wand vom Glühweinstand endet, dann ist wieder Leipziger Weihnachtsmarkt

Fraktion DIE LINKE

Bereits vor Corona wurde in Leipzig regelmäßig das Blindenleitsystem zur Weihnachtszeit dem Weihnachtsmarkt geopfert. Nach langen Gesprächen zeichnete sich zum Ende des letzten Jahrzehnts eine deutliche Verbesserung an diesem kritikwürdigen Zustand ab. Der diesjährige Weihnachtsmarkt beweist jedoch, dass diese Besserung abrupt endete und aktuell das Blindenleitsystem wieder nicht nutzbar ist. Mit dieser beklagenswerten Verschlechterung wird schwerwiegend gegen die durch die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen. Medienberichten zufolge gab es vorab eine Absprache mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Wir fragen daher:

  1. Welche Absprachen wurden nach Kenntnis des Oberbürgermeisters 2015 für die Überbauung des Blindenleitsystems getroffen (vgl. LVZ online vom 23. November 2022 „Leipziger Weihnachtsmarkt: Innenstadt wird für blinde Menschen zur Herausforderung“)?
  2. Inwieweit teilt der Oberbürgermeister die Auffassung, dass das Überbauen des Blindenleitsystems und damit die Einschränkung der Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention grundsätzlich zulässig und im Sinne einer inklusiven Stadtgesellschaft ist? Erachtet der Oberbürgermeister die Absprachen aus 2015 aktuell noch für zeitgemäß?
  3. Welche Maßnahmen beabsichtigt der Oberbürgermeister zu ergreifen, damit künftige Einschränkungen der Barrierefreiheit zu öffentlichen Veranstaltungen in der Innenstadt wie z. B. das Überbauen des Blindenleitsystems nicht mehr erfolgen?