VII-F-07983 Straßenausbaubeiträge in Seehausen nach fünf Jahren erhoben - Was hat das Verkehrs- und Tiefbauamt in dieser Zeit gemacht?

Stadtrat Oliver Gebhardt

Anfang November erhielten die Bewohnerinnen und Bewohner der Göbschelwitzer Straße Post vom Verkehrs- und Tiefbauamt. Sie enthielt die Ankündigung der Beitragserhebung für den Straßenausbau. Die Erhebung der Straßenausbaubeiträge wurde mit Ratsbeschluss vom 23. Januar 2019 rückwirkend ab 1.7.2018 aufgehoben. Lediglich durch eine getroffene Übergangsregelung sind noch Erhebungen für bereits zu diesem Zeitpunkt beitragspflichtigen Maßnahmen möglich.

Das VTA führt im Informationsschreiben an die Bewohnerinnen und Bewohnern aus, dass die zweite beitragspflichtige (Teil-)Maßnahme am 04. August 2017 fertiggestellt wurde. Dies bedeutet, dass ein Fristablauf zur Erhebung für die Stadt Leipzig droht. Ich frage daher:

1. Wie viele Vorabinformationen für anstehende Erhebungen von Straßenausbaubeiträgen oder Bescheide hierfür wurden in den letzten zwei Monaten verschickt und welche Straßenzüge in Leipzig betrifft es? Wie viele hatten einen Straßenausbau zum Gegenstand für den nach dem 31.12.2022 keine Erhebung mehr möglich gewesen wäre?

2. Wie erklärt der Oberbürgermeister die im oben dargestellten Sachverhalt vorhandene massive zeitliche Diskrepanz zwischen Fertigstellung der beitragspflichtigen Maßnahme sowie der anstehenden Erhebung? Wie bewertet der Oberbürgermeister insbesondere den Unmut von Jahren später zugezogenen Eigentümern, die von den teils erheblichen, fünfstelligen Kosten überrascht werden?