VII-F-07981 Stand der Umsetzung der Beschlussfassung zum Jahrtausendfeld

Stadtrat Dr. V. Külow

In der Stadtratssitzung am 24. Februar 2021 wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE VII-A-01781 „Jahrtausendfeld bis 2022 entwickeln - Dialogverfahren durchführen und B-Plan aufstellen“ unverändert beschlossen. In dem Beschluss wird die Stadtverwaltung beauftragt, „bis zum Ende 2022 ein B-Plan-Verfahren entsprechend § 1 Abs. 3 BauGB für die Grundstücke 583, 583/a, 748, 775 und 775/2 einzuleiten.“ Weiterhin wurde beschlossen, dass „dem B-Plan-Verfahren vorgelagert im Jahr 2021 ein Dialogverfahren durchgeführt (wird), in welches Bürgerinnen und Bürger und alle relevanten Stadtteilakteurinnen und -akteure einzubeziehen sind.“

In der Stadtratssitzung vom 19. Januar 2022 (siehe VII-F-06659) erfolgte eine Nachfrage zur bisherigen Umsetzung des Antrages, u. a. zur bisherigen Umsetzung des Dialogverfahrens, die wie folgt beantwortet wurde: „Das Dialogverfahren soll bestenfalls im 4. Quartal 2022 abgeschlossen sein.“ (VII-F-06659-AW-01) 

Ich bitte den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wurde im Jahr 2022 ein Dialogverfahren durchgeführt und – wie von der Verwaltung im Januar 2022 angekündigt – im 4. Quartal 2022 abgeschlossen?
  2. Wenn nicht, warum nicht und wann und auf welche Weise sollen Nachbarschaft und Stadtteilakteurinnen und -akteure künftig in das der B-Plan-Aufstellung vorgelagerte dialogische Verfahren eingebunden werden?
  3. Welche weiteren Maßnahmen wurden im Verlauf des Jahres 2022 seitens der Stadtverwaltung durchgeführt, um den o.g. Beschluss umzusetzen?
  4. Wann ist mit der Vorlage für einen Aufstellungsbeschluss für den B-Plan zu rechnen?
  5. Angesichts widersprüchlicher Informationen der für die Schulnetzplanung zuständigen Bürgermeisterin bitten wir um Antwort, wann mit einer endgültigen Entscheidung für oder gegen einen Schulstandort auf dem Jahrtausendfeld zu rechnen ist?
  6. Welche sonstigen Ziele verfolgt die Stadtverwaltung für die Entwicklung des Jahrtausendfeldes, z. B. im Masterplan Grün und ggf. anderen Planungsinstrumenten?