VII-F-07934 Baumaßnahmen in der Kantstraße 59 a/b in der Südvorstadt

Stadträtin Juliane Nagel

Die Probleme mit den Baumaßnahmen in den Blöcken in der Kantstraße 55 bis 63 zbiehen sich fort. Seit Monaten berichten Mieter*innen und Anwohner*innen über massive Belästigungen und auch Rechtsverstöße durch den Bauherren Campus AG.

Mitte Oktober 2022 begannen Baumaßnahmen an/ in der Hausnummer 59 a/b. Dabei wurden Leitungen beschädigt, bis heute gibt es weder Warmwasser noch Heizmöglichkeiten für die zwei betroffenen Haushalte. Zudem gibt es nach Informationen der Fragestellerin Probleme bezüglich der Baubeginnsanzeige.

 

Fragen an den OBM:

1) Wurde für die Baumaßnahmen in der Hausnummer 59 eine Baubeginnsanzeige nach § 72 Absatz 8 Sächsische Bauordnung gestellt? Wenn ja, wann?

2) Falls die Anzeige nach 1) nicht gestellt wurde, wann erhielt die Verwaltung von den Baumaßnahmen Kenntnis und wie wurde damit verfahren?

3) Welche Konsequenzen hat das Fehlen der Baubeginnsanzeige (Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeld etc) und wer ist für die Ahndung zuständig?

4) Welche Kenntnis hat die Verwaltung über das Problem der durch Bauarbeiten geschädigten Leitungen und welche Handhabe hat die Verwaltung um die Wärme- und Warmwasserversorgung betroffener Mieter*innen gewährleisten zu lassen?