VII-F-07850 Soll-/Ist-Stellenbesetzung der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen

Fraktion DIE LINKE

Für die Mitglieder der Ratsversammlung ist nicht erst mit der Aufstellung des Haushaltsplanes die Entwicklung und fortdauernde Beobachtung der Stellen- und Besetzungsentwicklung als wichtigem Steuerungsinstrument von großer Bedeutung. Bislang liefern die Personal- und Personalentwicklungsberichte nur einen ausgewählten Überblick über die Personalentwicklung.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Wie stellt sich jeweils für die Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022 die Soll-/Ist-Stellenbesetzungen nach VzÄ jeweils zum 1. Januar und zum 1.Juli in der Leipziger Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und Einrichtungen dar? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Referaten/Sachgebieten, Eigenbetrieben und Einrichtungen sowie Führungskräften und z. B. Sachbearbeitern, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, Auszubildenden und Übernahmen aus eigener Ausbildung aufstellen!)
  2. Wie viele Personalstellen hatte der Stadtrat mit dem Beschluss des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 für welche Bereiche zusätzlich beschlossen und wann wurden diese Stellen jeweils umgesetzt/eingerichtet, ausgeschrieben und besetzt? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Referaten/Sachgebieten, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools – bitte mit ämtergenauer Zuweisung – sowie Führungskräften und z. B. Sachbearbeitern, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, Auszubildenden und Übernahmen aus eigener Ausbildung aufstellen!)
  3. Wie viele Beschäftigte der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen sind in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 sowie im ersten Halbjahr 2022 ausgeschieden und aus welchen Gründen? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Referaten/Sachgebieten, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools – bitte mit ämtergenauer Zuweisung – sowie Führungskräften und z. B. Sachbearbeitern, Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, Auszubildenden, und nach Ausscheidensgründen Regelrente, Altersteilzeit, Erwerbsminderung, Kündigung Arbeitgeber/Arbeitnehmer usw. aufstellen!)
  4. Wie viele Beschäftigte der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen werden in den Jahren 2023 bis 2030 das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen und somit planmäßig ausscheiden? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Referaten/Sachgebieten, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools – bitte mit ämtergenauer Zuweisung – sowie Führungskräften und z. B. Sachbearbeitern, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit aufstellen!)
  5. Wie viele Ausbildungsstellen sollen perspektivisch für die Jahre 2023 bis 2030 vorgehalten bzw. neu eingerichtet werden?