VII-F-07850 Soll-/Ist-Stellenbesetzung der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen
Für die Mitglieder der Ratsversammlung ist nicht erst mit der Aufstellung des Haushaltsplanes die Entwicklung und fortdauernde Beobachtung der Stellen- und Besetzungsentwicklung als wichtigem Steuerungsinstrument von großer Bedeutung. Bislang liefern die Personal- und Personalentwicklungsberichte nur einen ausgewählten Überblick über die Personalentwicklung.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
- Wie stellt sich jeweils für die Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022 die Soll-/Ist-Stellenbesetzungen nach VzÄ jeweils zum 1. Januar und zum 1.Juli in der Leipziger Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und Einrichtungen dar? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Referaten/Sachgebieten, Eigenbetrieben und Einrichtungen sowie Führungskräften und z. B. Sachbearbeitern, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, Auszubildenden und Übernahmen aus eigener Ausbildung aufstellen!)
- Wie viele Personalstellen hatte der Stadtrat mit dem Beschluss des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 für welche Bereiche zusätzlich beschlossen und wann wurden diese Stellen jeweils umgesetzt/eingerichtet, ausgeschrieben und besetzt? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Referaten/Sachgebieten, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools – bitte mit ämtergenauer Zuweisung – sowie Führungskräften und z. B. Sachbearbeitern, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, Auszubildenden und Übernahmen aus eigener Ausbildung aufstellen!)
- Wie viele Beschäftigte der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen sind in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 sowie im ersten Halbjahr 2022 ausgeschieden und aus welchen Gründen? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Referaten/Sachgebieten, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools – bitte mit ämtergenauer Zuweisung – sowie Führungskräften und z. B. Sachbearbeitern, Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, Auszubildenden, und nach Ausscheidensgründen Regelrente, Altersteilzeit, Erwerbsminderung, Kündigung Arbeitgeber/Arbeitnehmer usw. aufstellen!)
- Wie viele Beschäftigte der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen werden in den Jahren 2023 bis 2030 das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen und somit planmäßig ausscheiden? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Referaten/Sachgebieten, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools – bitte mit ämtergenauer Zuweisung – sowie Führungskräften und z. B. Sachbearbeitern, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit aufstellen!)
- Wie viele Ausbildungsstellen sollen perspektivisch für die Jahre 2023 bis 2030 vorgehalten bzw. neu eingerichtet werden?