VII-F-07821 Gasletztverbraucher ab 10 MWh – Sicherheitsplattform Gas – Nachfrage zur Beantwortung VII-F-07621-AW-01

Fraktion DIE LINKE

Die Fragestellerin ist sich der Wettbewerbsrelevanz der beinhalteten Informationen der Beantwortung bewusst und stimmt einer ggf. nicht öffentlichen Beantwortung zu.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele und welche Unternehmen bzw. Gasletztverbraucher in der Stadt Leipzig sind nach Kenntnis des OBM/der Verwaltung bis dato von der BNetzA aufgrund Anschlusskapazität von 10 MWh/h und mehr auf der SicherheitsplattformGas erfasst?

2. Wie viele und welche Unternehmen bzw. Gasletztverbraucher in der Stadt Leipzig mit einer Anschlusskapazität von 10 MWh/h Gas wurden nach Kenntnis des OBM/der Verwaltung bis dato durch die BNetzA bereits mittels Einzelverfügung zur Reduzierung des Gasverbrauchs aufgefordert/angehalten?

3. Liegen der Stadtverwaltung mittlerweile Informationen durch die BNetzA vor, welche weiteren Unternehmen bzw. Letztverbraucher durch Allgemeinverfügung zur Reduzierung des Gasverbrauchs aufgefordert wurden oder noch dazu aufgefordert werden könnten?

4. Wurde die Stadt Leipzig, insbesondere die Ortspolizeibehörde durch die BNetzA oder durch Behörden des Freistaates Sachsen bereits um Amtshilfe für den Fall notwendiger Vollzugsmaßnahmen gemäß § 5 Abs. (2) und § 6 VwVG Bund auf der Grundlage § 1 GassicherungsVO in Verbindung mit dem Notfallplan ersucht oder steht dieses bevor, wurden dazu Vorbereitungen oder Absprachen mit dem Freistaat getroffen?