VII-F-07698 Skaten als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“?

Stadträtin Juliane Nagel

Der Fragestellerin liegen Informationen vor, nach denen junge Menschen, die in der Innenstadt im öffentlichen Raum skaten von der Polizeibehörde Platzverweise erhielten, die sich darüber hinaus in Bezug auf Dauer und örtlichem Bereich als überzogen im Sinne von unverhältnismäßig darstellen (Platzverweis für zwei Tage für den kompletten Innenstadtbereich).

Fragen:

1) Stellt das Skaten im öffentlichen Raum nach Auffassung der Stadtverwaltung eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ dar oder wie begründen sich Platzverweise gegen Skater*innen sonst?

2) Wie viele Platzverweise oder welche andere Maßnahmen nach dem Sächsischen Polizeibehördengesetz wurde durch die Stadtverwaltung im Jahr 2022 wegen des Skatens im öffentlichen Raum ergriffen?

3) Welche Maßnahmen werden seitens der Stadtverwaltung ergriffen um Möglichkeiten zum Skaten (Skateanlagen und -elemente) auch im Innenstadtbereich oder im direkten Umfeld der Innenstadt zu schaffen?Wird darüber hinaus eine Vergrößerung oder Verbesserung der Anlage auf dem Richard-Wagner-Platz in Erwägung gezogen?