VII-F-07404 Wachkomastation

SR Marcus Weiss

Bezüglich des Zentralneubaus II des Klinikums Sankt Georg im Konfliktfeld mit der neurologischen Rehabilitationseinrichtung für Wachkomapatienten (apallisches Durchgangssyndrom) des Städtischen Eigenbetriebs und des VSP zur Petition VII-P-07139 habe ich folgende Fragen:

 

  1. Wird sich der Oberbürgermeister dafür einsetzen, einen adäquaten Ersatz für die derzeitige Unterbringung der Wachkomapatientinnen der zur Disposition stehenden Wachkomastation am St. Georg Klinikum zu finden?
    Erläuterung: Die Konzeption der als Ersatz vorgesehenen Einrichtung in der Goyastr. ist nicht für neurologische Rehabitilationsmassnahmen ausgelegt, weder bau- noch verfahrenstechnisch, weshalb der Verweis auf die Intensiv- und Alterspflege betreibende Einrichtung im VSP zur Petition nicht zielführend ist.
  2. Wieso verabschiedet sich Leipzig vom durch den Landespflegeausschusses im Jahr 2001 vorgegebenen Rahmen zur Erschaffung von Rehabitilationseinrichtungen für Wachkomapatienten in Sachsen. Ausdrücklich sei hier auf die Fördermittellaufzeit des Freistaates Sachen bis 2041 verwiesen.
  3. Hat sich der Landespflegeausschuss mit den Plänen zur Schließung auseinandergesetzt. Wenn ja, mit welchem Votum/welcher Empfehlung? Wenn nein, wieso nicht?
  4. Entspricht die geplante Schließung der 12. Fortschreibung des Krankenhausplan des Freistaates Sachsen von 2018?
  5. Wer traf wann die Entscheidung zur Schließung der Wachkomastation und der Verlegung der Patienten? Laut „Betriebssatzung des Eigenbetriebes städtisches Klinikum St.Georg Leipzig der Stadt Leipzig“ §11 (1) Pkt 2 ist der Stadtrat für „wesentliche Veränderungen (Aus- und Umgestaltung) des Unternehmens“ zuständig.
  6. Wieso wurde die Wachkomastation in der seit 2012 laufenden Umgestaltungsplanung der Krankenhauslandschaft des St.Georg nicht berücksichtigt bzw. zum Erhalt eingeplant?
  7. Ist durch Bauzeitverzögerungen bei der Errichtung der neuen Ambulanz mit Verzögerung beim Baubeginn des Zentralneubaus II zu rechnen und wenn ja, ist die Dauer des Verzugs bereits abzusehen?
  8. Durch wen werden die durch den unterstellten Bauzeitverzug erhöhten Baukosten getragen, insbesondere da die Bauplanung bereits im II.Quartal 2016 veröffentlicht wurde und der Preisindex seitdem wesentlich anzog.
  9. Verschwindet die derzeitig genutzte Immobilie während der Baumaßnahmen oder könnte es nach Abschluss des Zentralneubaus II eine Option geben die Einrichtung dauerhaft auf dem Grundstück anzusiedeln und später z. B. im künftigen Zentralneubau III zu integrieren?