VII-F-07398 Armut hat ein Gesicht: Vulnerable Menschen im SGB-II-Bezug in der Pandemie unterstützen – Umsetzung des Stadtratsbeschlusses

SR Dr. Volker Külow

Der Stadtrat zu Leipzig hat am 24. Juni 2021 den folgenden Beschluss auf den Antrag VII-A-02440 der Fraktion DIE LINKE „Armut hat ein Gesicht: Vulnerable Menschen im SGB-II-Bezug in der Pandemie unterstützen“ hin gefasst:

 

„1. Die Stadt Leipzig mit ihren Kommunalen Mitgliedern und der Oberbürgermeister setzen sich in der Trägerversammlung des Jobcenters nach § 44c SGB II dafür ein,

a. dass die Geschäftsführung des Jobcenters die Anhebung der Mehraufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs, sogenannte AGH-MAE nach § 16 d SGB II, für Arbeitslose von derzeit 1,75 Euro auf 2,50 Euro je Stunde rückwirkend zum 1. Januar 2021 erhöht, um pandemiebedingte Mehrbelastungen der Menschen abzumildern und

b. dass Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II für die Kosten von medizinischen/ FFP2-Masken sofort übernommen werden.

2. Der Oberbürgermeister setzt sich als Präsident des Deutschen Städtetages dafür ein, dass auf Bundesebene ein Pandemiezuschlag für SGB II/XII/AsylbLG- Leistungsempfänger*innen in Höhe von monatlich 100 Euro je Person in der Bedarfsgemeinschaft gewährt wird.“

 

Das Ratsinformationssystem Allris weist zum Stand 1. Juli 2022 keinerlei Aktivitäten des Oberbürgermeisters oder von zuständigen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträgern zur Umsetzung des Beschlusses der Ratsversammlung aus.

Daher bitte ich den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welcher Trägerversammlung des Jobcenters unter Teilnahme welcher mit dem Beschluss beauftragter Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger haben der Oberbürgermeister oder in Vertretung welche Beigeordnete und/oder welche kommunalen Mitglieder der Trägerversammlung in Erfüllung des Beschlusses es in welcher Weise und Form unternommen, die Geschäftsführung des Jobcenters zur Erhöhung der Mehraufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs (AGH-MAE nach § 16 d SGB II) von 1,75 Euro auf 2,50 Euro pro Stunde rückwirkend zum 1. Januar 2021 sowie zur Übernahme von Mehrbedarfen für medizinische /FFP2-Masken zu bewegen? (Bitte unter Angabe des Datums, des Ortes und der Teilnahme) 
  2. Welche anderen Gelegenheiten haben der Oberbürgermeister oder der zuständige Beigeordnete und/oder die weiteren kommunalen Mitglieder der Trägerversammlung genutzt, um die Geschäftsführung des Jobcenters zur Erhöhung der Mehraufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs (AGH-MAE nach § 16 d SGB II) von 1,75 Euro auf 2,50 Euro pro Stunde rückwirkend zum 1. Januar 2021 sowie zur Übernahme von Mehrbedarfen für medizinische /FFP2-Masken zu bewegen? 
  3. Welche Ergebnisse kann der Oberbürgermeister anlässlich der unter Fragen 1 und 2 erfragten Bemühungen vortragen? 
  4. Welche Aktivitäten hat der Oberbürgermeister entfaltet, um den mit Beschlusspunkt 2 begehrten Pandemiezuschlag zu realisieren?