VII-F-07181 Gleichbehandlung von Geflüchteten in Leipzig

Juliane Nagel

In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in der Max-Liebermann-Strasse leben mehrere hundert Geflüchtete, manche schon seit vielen Monaten (vgl: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/publikationen/zahlen-und-grafiken/), auch in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften waren zum 31.12.21 über 2000 Geflüchtete im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes untergebracht.

Die LVB verkündete am 2.3., dass ukrainische Geflüchtete die Bahnen und Busse der LVB kostenfrei nutzen können. Auch Leipziger Kulturhäuser öffnen ihre Angebote für die entgeltfreie Nutzung: https://www.leipzig.de/news/news/kultureinrichtungen-unterstuetzen-fluechtlinge-aus-der-ukraine. Die fragende Fraktion findet diese Angebote unterstützenswert, im Sinne der Gleichbehandlung von Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Notlagen flüchten, allerdings erweiterungsfähig.

Fragen an den OBM:

1) Wie lange und für welche Personen mit welchem Status gilt das Angebot der kostenfreien Nutzung des ÖPNV und wie lange und für wen die Angebote der Kulturhäuser?

2) Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung die kostenfreie ÖPNV-Nutzung auch für Bewohner*innen der Erstaufnahmeeinrichtungen zu ermöglichen?

3) Welche Kulturangebote der städtischen Kulturbetriebe stehen Geflüchteten aus anderen Kriegs- und Krisengebieten kostenfrei zur Verfügung?