Neue Richtlinie zur Bereitstellung von Fördermitteln zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Seit diesem Jahr gibt es neue Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. ...
1. Welche Erfahrungen wurden in der Stadt Leipzig mit dieser Form der Fördermittelbereitstellung gemacht?
2. Wie hoch sind die Summen, die ...

Sehr geehrter Herr Tiefensee,

seit diesem Jahr gibt es neue Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Entsprechend dieser Richtlinie werden die Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11 – 16 SGB VIII) in pauschalisierter Form an die kommunalen Gebietskörperschaften weitergegeben. In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:

1. Welche Erfahrungen wurden in der Stadt Leipzig mit dieser Form der Fördermittelbereitstellung gemacht?

2. Wie hoch sind die Summen, die in diesem Jahr im Vergleich zum vergangenen Jahr der Stadt Leipzig zur Verfügung gestellt wurden? Wie errechnen sich diese Summen?

3. In der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum gleichmäßigen und bedarfsgerechten Ausbau der Einrichtungen und Angebote wird unter Punkt 4.1 auf eine Zielvereinbarung verwiesen, die zwischen dem Land und der Kommune abzuschließen ist.
Ist dies bereits geschehen? Wenn ja, auf welcher Grundlage und mit welchen wesentlichen Inhalten wurde diese Vereinbarung abgeschlossen?