A 0142 23/24 Verbesserung der psychosozialen Versorgung geflüchteter Menschen in Leipzig

Fraktion DIE LINKE, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

1. Zur Umsetzung der Leistungen werden ab dem Haushaltsplan 2023 folgende Kosten in den Haushalt eingestellt:

  • · insgesamt 131.250 € p.a.

    • zur Finanzierung von: 1 VzÄ Psychologen/in, 0,5 VzÄ Sozialarbeiter/-in, 0,25 VzÄ Teamassistent/-in im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie

    · insgesamt 42.000 € p.a.

    • zur Finanzierung von: 0,5 VzÄ Psychologen/in im psychosozialen Zentrum Mosaik

    · insgesamt 20.500 € p.a.

    • zur Finanzierung von einmaligen Investitionskosten und fortlaufenden Kosten zur Umsetzung des Projekts im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie und psychosozialen Zentrum Mosaik

    2. Das Modellprojekt (siehe VII-DS-07358) wird im ersten Quartal auf entstehende finanzielle Defizite evaluiert, dem Stadtrat bis 30.9.2023 ein VIST und eine Prognose der Finanzierung bis Jahresende 2023 auf Grundlage der bis dahin erfahrenen Inanspruchnahme vorgelegt.

 

Begründung:

Die Vorlage weist aus, dass aus dem Projekt keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Das schätzen wir begründet anders ein. Angesichts der aktuellen Situation von enorm steigenden Zahlen Asylsuchender und vor Krieg und Repressionen flüchtender und im Raum Leipzig ankommender Menschen, wächst der Bedarf an psychosozialer Versorgung stetig weiter. Umso notwendiger ist es bestehende Unterstützungssysteme auszubauen, um psychisch belasteten und traumatisierten Menschen frühzeitig Möglichkeiten zur Entlastung und Stärkung anzubieten, um einer Chronifizierung psychischer Störungen und mit hohen Kosten verbundene Behandlungen durch Krisensituationen entgegenzuwirken. Da jedoch die Finanzierung der psychosozialen Versorgung Geflüchteter seit 2015 nicht ausreichend gedeckt wurde und die Mehrheit der Institutionen dauerhaft an ihren Aufnahme- und Versorgungskapazitätsgrenzen stehen, sogar Angebote der psychosozialen Versorgung bei den etablierten Leistungserbringer*innen aufgrund von Kostensteigerungen reduziert werden, kann dies nur durch eine zusätzliche Leistungsfinanzierung und damit personelle Erweiterung der Einrichtungen erfolgen. Die Stadt Leipzig schätzt den Bedarf anders ein und begründet dies mit bestehenden Strukturen, in welche das Angebot integriert werden soll, die durch die Versorgungsverträge aber ebenfalls nicht kostendeckend ausgestattet sind. Um die Entwicklung zu monitoren, soll dem Stadtrat unterjährig in 2023 unter Berücksichtigung der Entwicklungen ein Vorschlag unterbreitet werden.