A 0137 23/24 Drei Vollzeitstellen "Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine" einrichten
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine“ zu verstetigen und mit drei Vollzeitstellen mit den Schwerpunkten „Matching von Wohnungen, Wohnungsakquise und Wohnung halten" einzurichten.
Dafür sind in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 160.000 € zusätzlich bereitzustellen.
Begründung:
Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben sich mehr als 10.000 Ukrainer:innen in Leipzig angemeldet. Es ist davon auszugehen, dass auf Grund von sinkenden Temperaturen, Energieengpässen und kaputter Infrastruktur wie Heizung, Strom und Wasser, die Zahl der hilfesuchenden Menschen in den Wintermonaten erneut ansteigen wird. Die Situation ist weiterhin dynamisch und ein Ende der kämpferischen Auseinandersetzungen nicht in Sicht. Stattdessen steigt auch die Anzahl an Geflüchteten aus anderen Ländern. Das Leipziger Wohnkonzept für Geflüchtete sieht vor, dass Asylbewerber:innen und Geduldete so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft ziehen können.
Im Frühjahr 2022 kam es zwischen der Kontaktstelle Wohnen und dem Sozialamt Leipzig zu einer Kooperation mit dem Ziel, vorhandene überwiegend private Wohnungsangebote an Ukrainer:innen zu vermitteln. Bis Ende September konnten so 125 Mietverträge für knapp 300 Ukrainer:innen durch die Kontaktstelle Wohnen erzielt werden. [Quelle: Erhebung wöchentlicher Zahlen, Zusammen e. V.] Zwar ist die Bereitschaft, privaten Wohnraum für geflüchtete Menschen bereitzustellen rückläufig, die Mammutaufgabe Ukrainer:innen in langfristige, dezentrale Wohnverhältnisse zu überführen, bleibt aber bestehen. Um diese zu bewältigen braucht es eine regelmäßige flächendeckende Wohnungsakquise im gesamten Leipziger Stadtraum ggf. in den angrenzenden Landkreisen, eine Koordination und Ausgestaltung von weiteren Matchingprozessen (private Vermieter:innen bieten Wohnungen an) und eine Nachbetreuung bereits vermittelter Wohnungen, um möglichen Konflikten zwischen Vermieter:innen, Klient:innen und Behörden (JC) vorzubeugen und somit einen Verlust des Mietverhältnis zu verhindern. Gerade weil weniger Wohnungen direkt an das Sozialamt oder die Kontaktstelle Wohnen gemeldet werden, wird die Suche nach geeignetem Wohnraum mehr Zeit in Anspruch nehmen und nur mit zusätzlichem Personal zu bewerkstelligen sein, welches Vermieter:innen und Hausverwaltungen davon überzeugt, an Geflüchtete zu vermieten, sowie Besichtigungstermine begleitet und Anträge auf Kostenübernahme bei den zuständigen Ämtern stellt.