A 0122 23/24 Unterstützung der Nachtökonomie

SR Ch. Zenker, SR Th. Kumbernuß, SR J. Kasek

Beschlussvorschlag:

Zur Anschubfinanzierung einer Stelle für den NachtRat werden 30.000 EUR in 2023 und 60.000 EUR in 2024 eingestellt. Für das erste Halbjahr 2023, bis zur Genehmigung des Haushaltes durch die Landesdirektion, bemüht sich die Stadt Leipzig darum, Drittmittel für die Finanzierung dieser Stelle einzuwerben.

 

Begründung:

Leipzig hat mit der Umsetzung eines Konzepts der Nachtkultur begonnen. Vor dem Hintergrund des Konzepts, das einerseits der Stärkung der Einrichtungen der Nachtkultur dient und andererseits helfen soll, Konflikte zu lösen und zu vermeiden, wurde der Leipziger NachtRat gebildet. Darüber hinaus sah das Konzept zwei Stellen vor. Eine Stelle bei der Stadtverwaltung wurde mit dem Fachbeauftragten für Nachtkultur geschaffen, allerdings fehlt noch immer das Pendant bei den Betrieben der Nachtökonomie. Hintergrund ist, dass viele Einrichtungen zunächst aufgrund von corona-bedingten Schließungen keine Mittel zur Finanzierung der Stelle aufbringen konnten und mittlerweile auch aufgrund des veränderten Konsumverhaltens und der Zurückhaltung bei kulturellen Veranstaltungen die Unternehmen weiterhin unter Druck stehen.

Die Stadt soll eine Anschubfinanzierung für eine Stelle sicherstellen, die sich innerhalb der nächsten 2 Jahre darum kümmert, die Akteure der Nachtkultur stärker miteinander zu vernetzen, deren Außendarstellung, auch als Werbung für die Stadt, zu vergrößern und zusätzliche Mittel zu akquirieren. Der Rest der notwendigen Mittel zur Finanzierung einer Stelle wird durch Eigenmittel aufgebracht. Die Stelle soll nach der Anschubfinanzierung dann allein durch die Akteure der Nachtkultur weiter getragen werden. Damit wird auch die Nachtkultur als weicher Standortfaktor in einer schwierigen Zeit gefördert. Da im ersten Jahr davon auszugehen ist, dass der Haushalt erst Mitte 2023 freigegeben wird, ist für 2023 nur die Hälfte der notwendigen Personalkosten angesetzt.