A 0121 24 Revolvierender Stadtentwicklungsfonds

SR Dr. T. Peter, SR M. Weber, SRin A. Feichtinger

Beschlussvorschlag:

Es wird ein revolvierender Stadtentwicklungsfonds eingerichtet. Dafür sind im Haushaltsjahr 2024 4 Mio. EUR zusätzlich bereit zu stellen.

 

Begründung:

Für die Realisierung eines revolvierenden Stadtentwicklungsfonds auf Basis eines bis zum III. Quartal 2023 vorzulegenden Umsetzungskonzepts stellt der Stadtrat eine Summe in Höhe von 4 Mio. EUR zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Summe für einen revolvierenden Fonds setzt die Verwaltung in die Lage, bei mehreren Objekten gleichzeitig in Ankaufsverhandlungen zu treten und angesichts knapper Zeitfristen zügig reagieren zu können. Zielsetzung soll in der Regel der Zwischenerwerb und die anschließende Weitergabe an Ankaufträger wie Genossenschaften, LWB und Kleingenossenschaften sein.