A 0104 23/24 Wohngeldreform sachgerecht umsetzen

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag:

Für die Wohngeldstelle werden zur Bewältigung des mit der avisierten Wohngeldreform zum 01.01.2023 massiv erhöhten Aufkommens von Wohngeldanträgen insgesamt 50 (im Haushaltsplan 2023 30, im Haushaltsplan 2024 weitere 20) zusätzliche VzÄ aus den geplanten Stellenpools der Verwaltung (Querschnittsaufgaben und Fachaufgaben) zur Verfügung gestellt.

 

Begründung:

Mit der Wohngeldreform erwartet die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben (vgl. VII-F-07741-AW-01) einen Aufwuchs der Fallzahlen von derzeit ca. 6.350 um weitere 15.000 Fälle auf mehr als 21.000 Fälle. Dieser Aufwuchs kann keinesfalls mit dem Bestand von ca. 40 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Wohngeldstelle bearbeitet werden. Der hier begehrte Aufwuchs ist angemessen und sachgerecht.

Die Verfügung aus den Stellenpools bringt den unabweisbaren Personalmehrbedarf und die haushalterische Gesamtsituation durch eine geänderte Priorisierung in Einklang. Der verwaltungsseitig avisierte Stellenaufwuchs (2023: 535 Stellen, 2024: 564 Stellen - + 29 gegenüber 2023) darf angesichts der Erfahrungen der Besetzungspraxis als große Herausforderung verstanden werden. Deshalb kann zur Realisierung zunächst sinnvollerweise vor allem durch Umschichtung der Pools nachgesteuert werden.

Für die Stellen werden in 2023 1.500.000 EUR und für 2024 2.500.000 EUR veranschlagt. Aufgrund der Zuweisung der Stellen aus den geplanten Stellenpools der Verwaltung (DS-VII-Ifo-7549) sind die finanziellen Auswirkungen jedoch als haushaltsneutral zu bewerten.