31. August 2010 Naomi-Pia Witte

Pauschalierung der Kosten der Unterkunft (KdU) droht!

Wie die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mitteilt, sollen die Kommunen dazu ermächtigt werden, zukünftig die Kosten der Unterkunft per Satzung zu pauschalieren: „Die Kommunen sollen per Landesgesetz ermächtigt werden, durch ihre Kommunalvertretungen für ihr Gebiet eine Satzung zu erlassen, mit der sie die Grenzwerte oder gegebenenfalls auch Pauschalen für die regional angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten bekannt machen.“
Damit zieht sich die Bundesregierung weiter aus der Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen zurück. Sie wälzt sie auf die Kommunen ab. Es wäre nicht verwunderlich, wenn sich die Bundesregierung in einem nächsten Schritt auch ein Stück weiter der Finanzierung der KdU entledigt.

Aber auch die Argumentation der Bundesregierung, nach der längerfristig durch die neue Regelung Gerichts- und Verwaltungskosten gespart werden können, sticht nicht. Haben doch der Deutsche Verein für öffentliche und private Vorsorge und der Deutsche Sozialgerichtstag in ihren Expertisen und Gutachten nachgewiesen, dass es zu dem erhofften Einspareffekt nicht kommt, und die Verwaltung keinesfalls durch die Pauschalen entlastet würde.
Faktisch bedeutet eine Pauschalierung der KdU eine Kürzung für die Betroffenen, da mit der Pauschale alle Leistungen für die Wohnung abgegolten sind. Zum Beispiel werden höhere Heizkosten eines kalten Winters in einer Pauschale nicht berücksichtigt. Mit der Pauschalierung werden somit viele Hartz IV–Bezieher gezwungen, einen Teil der Mietkosten aus der eigenen Tasche, sprich aus dem Regelsatz, zu bezahlen. Mietschulden sind in vielen Fällen vorprogrammiert.
Deshalb wird die Fraktion DIE LINKE im Leipziger Stadtrat einer Pauschalierung der KdU die Zustimmung verweigern und sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass auch weiterhin in Leipzig die tatsächlichen Wohnkosten – soweit sie angemessen sind – bezahlt werden.
Aber auch über die derzeitig gültigen Kriterien der Angemessenheit der KdU muss endlich ernsthaft diskutiert werden. Leipzig liegt in Sachsen am unteren Rand bei der Berechnung der KdU. Die Sätze im Landkreis Leipzig, in Chemnitz und in Dresden sind höher. Durch den Satz von 3,85 EURO für die Kaltmiete in Leipzig ist es auch den Vermietern vielfach nicht mehr möglich, eine Wohnung kostendeckend zu vermieten. Was in der Praxis nichts anderes bedeutet, als dass die Vermieter in Leipzig, die Genossenschaften, die LWB und die vielen privaten Vermieter, die Wohnraum für Hartz IV–Bezieher zur Verfügung stellen, der Stadt Leipzig eine „Sozialdividende“ bezahlen.
Ganz abgesehen davon, dass es für eine Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft schwierig geworden ist, eine Wohnung in Leipzig zu finden, die den Angemessenheitskriterien entspricht. Auch deshalb unterstützt die Fraktion DIE LINKE die Forderung der Wohnungsbaugenossenschaften, den Satz für die Kaltmiete bei den Kosten der Unterkunft auf 4,40 EURO zu erhöhen.