1. Dezember 2011 Dr. Ilse Lauter

Position zu den kommunalen Unternehmen wird zur Nagelprobe für Oberbürgermeister Jung

Die Landesdirektion Leipzig hat mit Schreiben vom 30. September und 1. November 2011 die Kapitalausstattungsvereinbarung der Stadt Leipzig und der LVV vom 25. Februar 2010 unter Auflagen genehmigt. Der Bescheid drängt dazu, die Rechte des Stadtrates nach der Sächsischen Gemeindeordnung und damit letztlich die verfassungsmäßig garantierte kommunale Selbstverwaltung zu unterlaufen. Gefordert werden u. a. größere Anteilsverkäufe, die Absenkung von Standards bei den Dienstleistungen der kommunalen Unternehmen und deren Verzicht auf Investitionen, so dass sie als Rückgrat der regionalen Wirtschaft und des städtischen Haushaltes nachhaltig geschwächt würden. Ohne die gestrige, von uns initiierte Sondersitzung des Stadtrates wäre dies weitestgehend an der Öffentlichkeit vorbei zu einem reinen Verwaltungsakt verkommen. Die Verantwortung dafür trägt der Oberbürgermeister, der auf meine nochmalige Nachfrage seine Haltung bekräftigt hat, trotz der von uns seit längerem benannten Fragen und Probleme gegen keine Auflagen Widerspruch bei der Landesdirektion einzulegen bzw. diese nachzuverhandeln.
Oberbürgermeister Jung hat zugleich betont, er werde nicht gegen die Interessen der kommunalen Unternehmen handeln. Daran wird er sich messen lassen müssen, wenn er dem Stadtrat in den nächsten Wochen seine Vorschläge zur Weiterentwicklung der LVV sowie der zu ihr gehörenden Unternehmen, wie KWL, SWL und LVB, vorlegt.