Spätestens seit den Auseinandersetzungen um den Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofes ist klar, die Bürgerinnen und Bürger wünschen eine Verstärkung ihre Mitbestimmungsrechte auch bei kommunalpolitischen Schwerpunktentscheidungen. Die kommunalen Spitzenverbände und selbst die Bundeskanzlerin, Angela Merkel, haben jene Signale aufgegriffen und entsprechende Initiativen seitens der bundesdeutschen Städte und Gemeinde eingefordert bzw. begrüßt.
Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion DIE LINKE im Stadtrat zu Leipzig einen Antrag ins Verfahren gebracht, nach dem der Oberbürgermeister beauftragt wird, bis 31.12.2011 eine Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren sowie Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung) zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorzulegen. Eine solche Satzung, die auf der Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse der Stadt Leipzig regelt, soll der Weiterentwicklung der basisdemokratischen Strukturen in der Stadt dienen
Enttäuschend war bereits der diesbezügliche Verwaltungsstandpunkt, der sich auf den eher formalen Standpunkt zurückzog, das sei bereits in einer Dienstanweisung des Oberbürgermeisters aus dem Jahre 2001 geregelt und deshalb unnötig. Enttäuschend und unzeitgemäß ist es darüber hinaus, wenn sich nun eine Mehrheit des Stadtrates auf jene Position zurückzog und so ein höheres Maß an Verbindlichkeit und Transparenz der Regularien für die Bürgerbeteiligung verhindert hat. Aus der Blamage nach der Ablehnung eines vergleichbaren Antrages bei geplanten Verkauf der Anteile der Stadtwerke vom 18.04.2007 durch den Bürgerentscheid vom 27. Januar 2008 wurde offenbar nichts gelernt.