20. Oktober 2011 Siegfried Schlegel

Legenden helfen nicht bei städtebaulichen Herausforderungen

Völlig neu für den Sprecher für Stadtentwicklung der Linksfraktion, Siegfried Schlegel, ist es, dass ein Stadtbezirksbeirat ein Vetorecht besitzt. Obwohl die Linksfraktion seit Jahren dafür eintritt, dass Stadtbezirksbeiräte gleiche Rechte wie Ortschaftsräte erhalten, haben diese bisher noch nicht einmal ein Antragsrecht. Insofern ist die Behauptung von Stadtbezirksbeirat Tim Elschner unzutreffend: „Die Mitglieder des Stadtbezirksbeirates hatten das Vorhaben abgelehnt  und mit diesem Veto erreicht, dass der Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des aktuellen Bebauungsplanes nur unter einer Bedingung zustimmte: Die Stadtverwaltung muss zusammen mit dem Investor und den zukünftigen Nutzern ein Bürgerforum mit den betroffenen Anwohnern durchzuführen.“

Tatsache ist, dass der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau bereits vor der Sitzung des Stadtbezirksbeirates dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des B-Planes  „Friedrich-Ebert-Straße“ seine Zustimmung gab. Die Diskussion in der öffentlichen Sitzung des Stadtbezirksbeirates aufgreifend reichte ein Stadtrat den Ergänzungsantrag zur Organisierung eines Bürgerforums mit den Bewohnern des südlichen Waldstraßen- und des Kolonnadenviertels ein. Dieser wurde noch vor Beschlussfassung mit übergroßer Mehrheit von der Verwaltung übernommen. Leider wurde in der Sitzung des Stadtbezirksbeirates die Diskussion vorrangig nach dem Motto geführt, wenn wir dort nichts haben, braucht auch kein anderer dort etwas. Deshalb zielte der Ergänzungsantrag darauf ab, die Meinung der unmittelbar betroffenen Anwohner und die Argumente des Investors und der Nutzer zu hören, nachdem es in den zurückliegenden Jahren kein Bauinteresse an einer lückenschließenden Wohnbebauung gab. Das Investitionsinteresse für Arztpraxen und eine Apotheke dürfte zum einen aus der Nachbarschaft zur Tagesklinik, aber auch aus der guten ÖPNV-Anbindung herrühren. Da beabsichtigt ist, Stellplatzablösegebühren aus anderen zentrumsnahen Bauvorhaben für die Parkplätze einzusetzen, ist zwischen der Ein- und Ausfahrt in die Garage und dem Stellplatzsuchverkehr im Wohngebiet abzuwägen.  Da der Konsum in den letzten Jahren verschiedene Standorte geschlossen und andere Standorte neue eröffnet hat, darf unterstellt werden, dass auch er die Standortentscheidung abgewogen hat. Was die in der weiteren Umgebung vorhandenen Einkaufsmärkte angeht, sollte auch an die Forderungen zum altenfreundlichen Wohnen erinnert werden, wonach die Entfernung zur nächsten Nahversorgungseinrichtung und der nächsten ÖPNV-Haltestelle nur max. 300 m betragen soll. Selbstverständlich müssen auch die Nachbarschaftsinteressen berücksichtigt werden.