8. November 2011 Siegfried Schlegel

Fortführung des B-Planverfahrens „Windmühlenstraße“ bis zur Satzung schafft Rechtssicherheit und gewährleistet die Stadtrats- und Betroffenenbeteiligung

Nach Ansicht von Stadtrat Siegfried Schlegel, Sprecher für Stadtentwicklung der Linksfraktion, gibt es gewichtige Gründe, das laufende Bebauungsplanverfahren Nr. 389 für das Vorhaben „Windmühlenstraße/Grünewaldstraße“ beschleunigt über den Billigungs- und Auslegungsbeschluss bis zum Satzungsbeschluss  fortzuführen.
Der Investor beabsichtigt die Sanierung und Modernisierung der Wohngebäude und gleichfalls die Erweiterung der Handelsnutzung im Erdgeschoss durch Anbau mit Zufahrten und Stellplätzen im Innenhof. Damit sind recht unterschiedliche Interessen in diesem Bereich berührt, was die Beteiligung der Stadtratsgremien und der Öffentlichkeit voll umfänglich erforderlich macht. Mit dem jetzt durch Investor und Verwaltung angestrebten Genehmigungsverfahren nach § 34 ist dies jedoch nicht zwingend vorgesehen. Außerdem werden dadurch gleich der umgebenden Bebauung nur die Nutzungsarten und das Maß der baulichen Nutzung geregelt.
Der Beschluss zur Aufstellung des B-Planes wurde in der Ratsversammlung am 2. März diesen Jahres gefasst. Zwar gibt es keine Vorlage der Verwaltung zur formalen Aufhebung bzw. Einstellung des Verfahrens und bestehende Mietverträge sind zunächst davon unberührt, dennoch besteht zunehmend Verunsicherung und Unzufriedenheit unter den Anwohnern, den Inhabern der Geschäfte und vor allem unter den Eltern, deren Kinder die Kita  „Einsteinchen“ besuchen. 
Mit Sicherheit kommt es durch die Einrichtung eines Aldi-Marktes im Innenhof zu einer Erhöhung der Verkehrsbelastung durch tägliche Anlieferungen und Kunden. Im Abwägungsverfahren ist deshalb zu untersuchen, ob zu Lasten des Investors Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Diese Anforderungen und Belange sind städtebauliche Gründe, die nach den Paragraphen 1 und 9 des Baugesetzbuches einen Bebauungsplan unverzichtbar machen.