25. Januar 2012 Siegfried Schlegel

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes sind für eine zukunftsgerichtete, ganzheitliche und sozial-ökologische Stadterneuerung unverzichtbar

Im November 1990 fasste die damalige Stadtverordnetenversammlung den denkwürdigen Beschluss, dass der Generalbebauungsplan aus DDR-Zeiten solange Bestand hat und Bescheidungsgrundlage von Bauvorhaben ist, bis dieser durch einen rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan ersetzt wird. Dies war durch die Übergangsbestimmungen des Einigungsvertrages möglich. Damit wurden Bauvorhaben nicht verzögert und trotz eines rechtsfreien Raumes konnte Wildwuchs auf der grünen Wiese verhindert werden. Trotzdem beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 18. März 1992 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss und hatte nach Satzungsbeschluss und Bestätigung 1994 als erste ostdeutsche Großstadt einen rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan. 1999 folgte der Landschaftsplan und fortan waren beide Grundlage für verbindliche Bauleitpläne, Bebauungspläne oder Vorhaben- und Erschließungspläne bzw. Entscheidungen nach § 34 und § 35. Dieses Grundgesetz der Leipziger Stadtplanung als vorbereitende Bauleitplanung hat sich in all den Jahren bewährt. Mit dem neuen Flächennutzungsplan werden nun auch die neuen Ortsteile integriert. Seit 2001 gab es auch auf Drängen des Fachausschusses Stadtentwicklung/Bau nur eine redaktionelle Zusammenfassung des Flächennutzungsplanes mit dem Gebietsstand vom 1.1.2000. In diesem waren die Flächennutzungspläne der Ortsteile entsprechend ihrer unterschiedlichen Bearbeitungs- und Genehmigungsstände und damit auch nach ihrer Wirksamkeit ausgewiesen. Anders als bei Stadtteilentwicklungsplänen, bei denen ein kleinräumiges und zeitnahes genaues soziodemografisches Monitoring für den Einsatz städtischer Investitions- und Fördermittel unverzichtbar ist, darf beim Flächennutzungsplan, der auf einen Entwicklungsvorlauf von 10 bis 15 Jahren angelegt ist, visionär gedacht werden. Das schließt z. B. eine 10%-ige Bevölkerungsentwicklung ein. Deshalb sollten wir eine Stadt für rund 600.000 Einwohner denken und mögliche Umnutzungsflächen in urbanen Kernen und nur wenige extensive Außenareale für Wohnen ausweisen. Trotz Rücknahme einiger Bauvorbehaltsflächen, Bebauungspläne und die Verringerung der Haushaltgröße konnte der Wohnungmarkt auch nach Rückgang auf die leicht wachsende Bevölkerung reagieren. Dies ist auf die Aktivierung von rund 20.000 Gründerzeitwohnungen in innerstädtischen Stadtteilen durch Sanierung und Modernisierung, auf Umnutzung von Industriegebäuden und Industriebrachen bzw. Ausnutzung von Restflächen zurückzuführen. So konnten Abrisse von Altbauten, aber auch in Großwohnsiedlungen, überwiegend in Grünau, kompensiert werden.  Da ca. 50 % der Bevölkerungsschrumpfung in den 1990-er Jahren vor allem auf  Umzug in Eigenheime oder in mehrgeschossige Neubauten im Umland zurückzuführen sind, von denen die Hälfte wieder Leipziger wurden, hat der Landschaftsverbrauch in erster Linie in den neuen Ortsteilen stattgefunden, was auch sichtbar ist. Wir unterstützen keine nichtintegrierten Wohnungslagen, auch wenn sie - wie am Postbahnhof - an einem Bächlein und in Innenstadtnähe liegen.
Neben der Ausweisung der Standorte für Sozial-, Kultur, Bildungs- und Sportstätten hatten wir zur Verhinderung des Wildwuchses von großflächigem Einzelhandel in Gewerbegebieten beantragt, Gewerbegebiete, die nach § 8 der Baunutzungsverordnung großflächigen Einzelhandel ausschließen oder gänzlich  Industriegebiete nach § 9 sind, präziser auszuweisen. Dadurch war stadtplanerisch die Ansiedlung und Erweiterung von Industrieunternehmen möglich.
Auch wir hatten die Strategie der tangentialen Ringe unterstützt, um nicht den gesamten Verkehr über die vorhandenen Radialen auf den Innenstadtring zu lenken, sondern stattdessen auf das Tangentenviereck sowie den mittleren Ring tangential abzulenken. Unverzichtbar, insbesondere für den überörtlichen Durchgangsverkehr, war der Ringschluss durch die A 38 auf einer möglichst stadtnahen Trasse, wofür sich die Stadt seit einem Verkehrsworkshop 1991 eingesetzt hatte und der seit 2006 seine Wirkung, vor allem beim Schwerlastverkehr, entfaltet. Trotzdem hatten wir aber auch geltend gemacht, dass diese nicht zwingend zu schließen sind, insbesondere was die Auwaldquerung angeht. Nachdem die Wolfswinkelkurve obsolet ist, stellen wir auch deren Verlängerung bis zur Richard-Lehmann-Straße in Frage - deshalb unser Änderungsantrag AÄ 6 - nicht jedoch den folgenden Abschnitt im Südosten, da es neben der Belastung für die Anwohner für den Durchgangsverkehr durch Stötteritz keine stadträumlichen Erweiterungsmöglichkeiten gibt. Nicht auf unserer Agenda steht die Streichung von Eisenbahntrassen. Ein Erfolg der Stadtentwicklung ist, dass es, außer bei der B 6 Travniker Straße, nur vereinzelt zu Kleingartenumverlegungen kam.  Durch die Stadtumbaustrategie „Schrumpfung nach urbanen Kernen“ sowie Ausdehnung und Vernetzung der Grünzüge, insbesondere der Gestaltung ehemaliger Gleistrassen, konnte das Ziel, den Auwald nicht anzutasten, erreicht werden.
Schluss: In Anlehnung an den Begriff der „Menschlichen Messe“ entwickelten  wir die Vision der menschenfreundlichen Stadt, welche das Handeln unserer Fraktion seit dem bestimmt hat, und die unverändert auf der Agenda steht. Regional- und Stadtentwicklung sowie Erneuerung muss mit sozialer Gerechtigkeit, dem Recht auf lebenslange Bildung, mit Chancengleichheit sowie kultureller Teilhabe für alle verbunden sein, und sie muss sich an der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung orientieren.
 

Redebeitrag zur Stadtratssitzung am 25.01.2012 zur DS V/1528 FNP-Fortschreibung, LSP-Fortschreibung + ÄA 1- 6