Nur wenige Stadtteilzentren wurden quer durch alle Fraktionen und in der Öffentlichkeit so intensiv diskutiert wie das südliche Ende des einzig richtig funktionierenden bandartigen Stadtteilzentrums Karl-Liebknecht-Straße im Bereich des Connewitzer Kreuzes. Dabei wird Leipzig deutschlandweit nicht nur wegen seines seit 1993 erstmalig erstellten und regelmäßig überarbeiteten Stadtteilzentrenkonzeptes an sich, sondern wegen seiner mittlerweile fast vollständigen Umsetzung beneidet.
Bereits Anfang der 90er Jahre gab es einen Bebauungsplan für das Areal westlich der Kochstraße zwischen Scheffel- und Selnecker Straße mit einer Einzelhandelsfläche von rund 25.000 m² und einem Kinozentrum mit weit über 1000 Sitzplätzen. Dabei sträubte man sich, die Existenz des sich gerade entwickelnden soziokulturellen Zentrums in den Fabrikhallen des ehemaligen Werkes 2 von Werkstoffprüfmaschinen, daher der Name, festzuschreiben. Geblieben ist bisher einzig das soziokulturelle Zentrum Werk 2, das in und außerhalb der Stadt besonders unter Jüngeren wegen seiner hochkarätigen Veranstaltungen seit fast 20 Jahren einen guten Namen hat. Außerdem kristallisierte sich im Laufe der Jahre heraus, den Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs vornehmlich östlich der Karl-Liebknecht Straße direkt an der Straßenbahnhaltestelle Connewitzer Kreuz flächenmäßig durch Neubauten zu erweitern. Für das Entwicklungsgebiet westlich der Kochstraße war ein Einkaufmarkt von unter 3000m², der aber selbst in dieser Größe von den Anwohnern abgelehnt wurde, mit der Konsequenz, dass die Bewohner der Südvorstadt, von Lößnig, Connewitz, Marienbrunn oder Dölitz zu Großeinkäufen mit dem PKW nach Wachau zu einem großen Einzelhandelsdiscounter, statt in das Stadtbezirkszentrum, fahren. Den Discounter und den Markleeberger OBM freut es bestimmt.
Ich habe arge rechtliche Zweifel, ob der Stadtrat einen solchen Beschluss, wie von der CDU vorgeschlagen, fassen kann. Für mich ist nicht vorstellbar, dass aus der Linksfraktion ein solcher Antrag kommen könnte, versuche mir aber bildlich auszumalen, wie dann die Unternehmer im Stadtrat reagieren würden.
Wir stehen dazu, dass Grundstückseigentümer auf ihren Arealen eine bauliche Entwicklung entsprechend der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung und in Übereinstimmung mit den Zielen der Regionalplanung vornehmen. Zu Recht hat der Gesetzgeber hohe rechtliche Hürden für eine Enteignung gesetzt. So muss ein klares unmittelbar öffentliches Interesse vorliegen und es darf auch Fläche nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang entzogen werden. Das Ansinnen, dem Grundstückseigentümer inmitten eines Gebietes mit mehrgeschossigen Wohngebäuden in Blockrandbebauung nur eine Parkplatznutzung zu genehmigen, käme einer solchen Enteignung gleich.
Bisher konnte man davon ausgehen, dass der Antragssteller sich den Verwaltungsstandpunkt zu eigen macht und die ablehnende Haltung des Grundstückseigentümers respektiert. Da aber gestern eine inhaltlich kaum geänderte Neufassung zur Abstimmung gestellt wurde, habe ich den Änderungsantrag gestellt, dass die Stadtverwaltung im Rahmen der Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 342 „Kochstraße/Scheffelstraße“ unter Beachtung der Festsetzungen des gültigen Flächennutzungsplanes prüft, ersatzweise zu der vom Grundeigentümer und Vorhabenträger TLG Immobilien GmbH angestrebten Handelsnutzung eine Bebauung in Anlehnung an den §34 BauGB eine Blockrandbebauung mit Wohnnutzung für Senioren, Familien oder Studenten bzw. eine universitäre Nutzung vorzusehen.
Redebeitrag zum ÄA 1 zur Neufassung des Antrags V/A 152/11der CDU-Fraktion „Nachnutzung der Fläche Scheffelstraße/Kochstraße (Connewitzer Kreuz) als Parkplatz „
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.