Eine sehr traurige, aber auch bemerkenswerte Geschichte soll mit der heutigen Abstimmung zu Ende gebracht werden.
Begonnen hat sie bereits im Jahre 1999, als nach der Eingliederung weiterer Umlandgemeinden in die Stadt Leipzig, wobei etliche Freiwillige Feuerwehren mitgebracht wurden, die seit 1996 geltende Feuerwehrsatzung der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. 537/96 vom 15.05.1996) nicht entsprechend geändert wurde.
Ein Antrag unserer Fraktion zur Behebung dieses Missstandes wurde im Jahr 2006 von der Ratsversammlung mehrheitlich bestätigt. Weil dieser Beschluss durch die Stadtverwaltung aber nicht erfüllt wurde, brachte meine Fraktion 2007 einen neuen Antrag ein, der den Oberbürgermeister beauftragte, die Neufassung der Feuerwehrsatzung vorzulegen.
Diese sollte am 1. Januar 2008 in Kraft treten, was jedoch nicht geschah. Erst am 17.09.2008 wurde sie der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Dabei zeigte sich, dass die vorgesehenen Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren deutlich unter den bisher gezahlten liegen sollten. Meine Fraktion beantragte damals, die Aufwandsentschädigungen in bisheriger Höhe weiter zu zahlen und so eine Neuregelung herbeizuführen, die das Ehrenamt entsprechend würdigt. Es sollte auch die Einsatzhäufigkeit zugrunde gelegt werden. Diesem Antrag stimmten alle anwesenden Stadträte zu.
Sie Herr Jung haben gegen diesen Beschluss Wiederspruch erhoben und beriefen für den 1.10.2008 eine Sondersitzung des Stadtrats ein.
In ihr wurde die Feuerwehrsatzung beschlossen, gleichzeitig aber auch unser Antrag, der ihm aufgab, „sich im Sächsischen Städte- und Gemeindetag dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Überarbeitung der Sächsischen Feuerwehrverordnung die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Aufwandsentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Leipzig wieder in der bisherigen Höhe auszahlen zu können.“
Für den Fall einer Überarbeitung des § 13 der Sächsischen Feuerwehrverordnung hat er einen neuen Beschlussvorschlag zu den Aufwandsentschädigungen der Ratsversammlung vorzulegen. Dem stimmte der Stadtrat zu. So viel zur Geschichte.
Merkwürdig erscheint mir, dass niemand die Umsetzung der gefassten Beschlüsse kontrolliert hat und nach dem Eintreten einer neuen Rechtslage wirksam geworden ist.
Nicht zuletzt ist es seltsam, dass in einer großen Zahl von Gemeinen bisher deutlich höhere Aufwandsentschädigungen als in Leipzig, so auch in unseren Nachbarstädten Taucha und Schkeuditz, gezahlt wurden und werden.
Um diese traurige Geschichte zu beenden, müssen Sie dem heutigen Antrag zustimmen. Mit der veränderten Übernahme unseres Änderungsantrages sind wir einverstanden und stimmen dem nun neuen Antrag zu.
Rede zum Antrag A 134 der CDU "Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Leipzig und Festlegungen der Höhe d. Aufwandsentschädigung".