12. Oktober 2011 Siegfried Schlegel

Betroffene Anwohner im südlichen Waldstraßen- und Kolonnadenviertel unmittelbar nach Aufstellungsbeschluss frühzeitig beteiligen

Trotz der Möglichkeit, welche das Areal westlich der Thomasiusstraße und nördlich der Käthe-Kollwitz-Straße im Rahmen der Nutzungsmöglichkeiten  des § 4 der Baunutzungsverordnung als allgemeines Wohngebiet hat, hat sich in den letzten Jahren kein Investor dafür gefunden. Überhaupt nimmt die Wohnnutzung beidseits der Käthe-Kollwitz-Straße zwischen Westplatz und Dittrichring/Goerdelerring, außer in den zurückgesetzten Gebäuden, ab. In anderen Straßen­abschnitten schützt man sich festungsartig bei Neubauten. Trotzdem ist es sinnvoll, den Block­rand, gleich ob mit der historischen oder einer zurückgesetzten Baulinie, wieder geschlossen  mit einer nachgefragten nichtstörenden Gebäudenutzung zu schließen.

 

Eine bloße Ablehnung nach dem Motto: Wenn wir dort nichts haben, braucht auch dort niemand anderes etwas, ist in der Stadtentwicklung keine Antwort. Dabei gibt es sehr wohl Nutzungs­interessen, die aber abgewogen sein wollen. Deshalb ist es nicht richtig, auch bei „geringfügigen“ Änderungen den zwar schnellen, aber rechtlich unsicheren Weg ohne frühzeitige Bürger­beteiligung und Auslegung zu gehen. Vielmehr sollte das förmliche Verfahren mit Aufstellung, Bürgerbeteiligung sowie Billigung und Auslegung vor dem Satzungsbeschluss durch­laufen werden. Nutzungsinteressen gibt es mehrere, so aufgrund der zentralen Lage und guten ÖPNV-Anbindung das Interesse an einer Unterbringung von Arztpraxen und einer Apotheke. Sowohl zu erwartende Besucher der neuen Arztpraxen und der benachbarten Tagesklinik , aber auch der bestehende Parkdruck  im Umfeld begründen das Interesse an einer Quartiersgarage. Da die Konsumgenossenschaft Standorte in den letzten Jahren  wegen geänderter Nachfrage ge­schlos­sen , aber auch wieder eröffnet hat, kann unterstellt werden, dass bei der Stand­ort­ent­scheidung gut kalkuliert wurde. Es sollte auch an die Leipziger Charta zur Altenfreundlichkeit erinnert werden, die vorsieht, dass neben der Entfernung zur nächsten ÖPNV-Haltestelle auch der Abstand zum nahversorgenden Einkaufsmarkt nicht mehr als 300 m betragen soll. Es gibt also be­rechtigte Gründe, sich mit den Investitionsabsichten des Grundstücks­eigentümers sowie inte­res­sierter Investoren und Nutzer zu beschäftigen und gleichzeitig im Rahmen von Anhörungen und Foren auch die Meinungen und Hinweise der Anwohner kennen zu lernen und unnötige Be­lastungen zu verhindern. Deshalb ist es richtig, dass wie im Ergänzungsantrag vorgeschlagen, vor der intensiven Planung eine Bürgerbeteiligung organisiert wird. Damit wird gleichzeitig einer Forderung aus dem Stadtbezirksbeirat Mitte entsprochen.

 

 

 

 

Redebeitrag zur DS V/1669 zur Ratsversammlung am 12.10.2011