17. November 2011 Dr. Bernhard Brand

Den Zorn der Bürger erfährt man in den Randgebieten

Wer sich nach 1990 den Traum vom Eigenheim auf der grünen Wiese verwirklichte, zahlte für die Straße zum Haus 100 % der Kosten. Wenn diese Straße nach 30 oder 40 Jahren grunderneuert werden muss, wird er nach heutiger Satzung erneut 75 % der Kosten zahlen müssen, oder sicher mehr bei der inflationären Entwicklung der Ausbaubeiträge.

Die Geschichte der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Straßenbau ist eine Geschichte der zunehmenden "Bürgerbeteiligung": Der Häuslebauer zahlte nämlich in den Jahren 1993 bis 1996 für ein Haus an der Anliegerstraße 45 % der Ausbaukosten, jetzt 75 %. An der Haupterschließungsstraße waren es damals 30 %, jetzt sind es 50 % und an der Hauptverkehrsstraße damals 15 %, jetzt 25 %.
 
Die 3. Satzung zur Änderung wird unter anderem auch deshalb nötig, weil  der Freistaat Sachsen einige Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerhalb Leipzigs heruntergestuft hat. So gibt es keine B 186 mehr, weil parallel dazu die Bundesautobahnen A 9 und A 38 verlaufen. Und  da ist die ehemalige S 79 eben keine Staatsstraße mehr.
Ganz schwierig wird es, wenn ehemalige Hauptverkehrsstraßen, wie beispielsweise die Eisenbahnstraße, nicht mehr als eine solche eingestuft sind. Damals waren die Anwohner für eine „Hauptverkehrsstraße“ informiert worden, jetzt sollen sie das Doppelte bezahlen, weil der Freistaat die Straße heruntergestuft hat. Noch schwerer trifft es Anwohner, wenn eine Straße als Staats-straße „schlaglöchrig“ gefahren und dann entwidmet wurde, wie z.B. die ehemalige Hauptstraße, jetzt Engelsdorfer Straße.

Den Zorn der Bürger erfährt man nicht so sehr in Leipzigs Zentrum sondern mehr in den Randgebieten mit den ehemaligen Dorfstraßen und großen Bauerngrundstücken. Vermitteln Sie mal einem Bauern, dass sein Grundstück nun mehr wert ist, wenn die Straße gebaut ist und er tüchtig gelöhnt hat - wenn nicht mehr 30 sondern 100 km/h gefahren werden kann.
Unser Ergänzungsantrag zielt darauf, dass eine erneute Bürgerbe-teiligung unumgänglich wird, wenn eine Straße umgestuft wurde.
Es ist das Mindeste, dass mit den Bürgern, die es so hart trifft, umfangreich vor der Rechnungslegung gesprochen und erklärt wird, dass die Einstufung nicht durch die Stadt Leipzig, sondern durch den Freistaat erfolgt, und um Verständnis geworben wird. Darauf zielt unser Ergänzungsantrag, den ich bitte, positiv zu votieren.

Rede zur DS 901 "3. Satzung zur Änderung d. Straßenausbaubeitragssatzung".