17. November 2011 William Grosser

Qualifizierte Minderheiten müssen bei Meinungsbildungsprozessen hinreichende Berücksichtigung finden können.

Die Fraktion DIE LINKE möchte mit dem Änderungsantrag EA 1 (ehemals A131) die Vorlage 1504 im § 9 um den Punkt 3 a ergänzen
Der ursprüngliche A 131 „Ergänzung der Hauptsatzung des Stadtrates um eine Regelung zur Durchführung von Anhörungen“ ist damit hinfällig.
Mit unserem Ergänzungsantrag wollen wir, dass weitere wichtige Elemente der demokratischen Möglichkeiten in die Entscheidungsprozesse des Stadtrates eingebracht werden können.
Im § 9 Abs 3 der Geschäftsordnung (Vorlage 1504) ist festgelegt, dass in wichtigen Angelegenheiten betroffene Personen oder Personengruppen ihre Auffassungen in der Ratsversammlung vortragen dürfen.
Mit unserem Ergänzungsantrag EA 1 wollen wir, dass auch qualifizierte Minderheiten bei Meinungsbildungsprozessen innerhalb unseres demokratischen Entscheidungsgremiums Stadtrat, hinreichende Berücksichtigung finden können.
Wir wollen, dass Probleme vortragender Betroffener eine stärkere Beachtung erfahren, in dem ein Fünftel der Stadträte beantragen können, dass von Betroffenen benannte Sachkundige oder Sachverständige zu Vorberatungen hinzugezogen werden können.
Wir wollen, dass das Ganze protokolliert wird und, wenn keine Gesetze dagegen stehen, auch diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
Wir wissen, dass sich unsere politische Auffassung aus dem Artikel 40 der Verfassung des Freistaates Sachsens ableiten lässt.
Darin heißt es unter anderem: „… Die Regierung nicht tragende Teile des Landtages haben das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit.“
Allerdings sind leider nicht alle Rechte des Landtages auf die Gemeindevertretungen übertragbar. Anders als der Landtag unterliegt ein Gemeindeorgan zwingend der Gemeindeordnung.
Deshalb und weil verschiedene Rechtsgutachten und Stellungnahmen uns das ratsam erscheinen lassen, haben wir unseren Text den rechtlichen Gegebenheiten angepasst und im EA 1 neu formuliert.

Er lautet jetzt:
Die Vorlage wird im § 9 um den Punkt 3a wie folgt ergänzt:
Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stadträte ist zur Vorberatung wichtiger Angelegenheiten ein von diesen benannter sachkundiger Einwohner oder Sachverständiger hinzuzuziehen. Beratungsgegenstand sowie Inhalt und Umfang der Befragung sollen dem Sachkundigen im Vorfeld der Befragung vom Stadtrat mitgeteilt werden. Die Ergebnisse der Befragung sind zu protokollieren. Sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, sind die Protokolle der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stadträte kann der nach Satz 1 benannte Sachkundige auch zur Fertigung einer schriftlichen Stellungnahme beauftragt werden. An der Entscheidung der Angelegenheit darf sich der Sachkundige nicht beteiligen.“

Begründung:
Bislang ist die Durchführung von Sachverständigenanhörungen zu wichtigen kommunalpolitischen Entscheidungen nicht geregelt. Das führt – wie nicht zuletzt die Vorbereitung der Expertenanhörung zum geplanten Verkauf der Unternehmen HLkomm und perdata vom Beginn dieses Jahres zeigte – zu erheblichen Unsicherheiten sowohl bei Verantwortlichen der Stadtverwaltung als auch im politischen Bereich des Stadtrates. Das betraf zum Beispiel Fragen der Auswahl der Sachverständigen. Ein Protokoll der Ergebnisse dieses Sachverständigenforums wurde nicht angefertigt. Vor diesem Hintergrund ist die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung des Stadtrates sinnvoll. Sie soll zu Sicherheit in der Entscheidungsvorbereitung und –findung derartiger Prozesse führen sowie deren Transparenz und Nachhaltigkeit sichern.

Redebeitrag zum Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur DS 1504 "Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und ihre Ausschüsse". Er wurde mehrheitlich abgelehnt.