30. November 2011 Dr. Ilse Lauter

Vorteilhaft nachverhandelt?

Ein Viertel des Stadtrates hat diese Sondersitzung beantragt, und zwar aus gutem Grund.
Die Landesdirektion Leipzig hat mit Schreiben vom 30. September und 1. November 2011 die Kapitalausstattungsvereinbarung der Stadt Leipzig und der LVV vom 25. Februar 2010 unter Auflagen genehmigt, über die aus Sicht meiner Fraktion zu diskutieren ist.
Die Stadt Leipzig geht von einem Sieg in den Prozessen aus. Die LDL weist uns nun an, Vorsorge für den Fall einer Niederlage zu treffen und dazu entsprechende Rücklagen zu bilden.
Der erste Bescheid wurde in einigen besonders unsinnigen Punkten abgeändert.  Aber hat sich die Lage dadurch wirklich so verbessert, wie Sie es uns darstellen?
Bisher sollten 100% von HL Komm und Wassergut Canitz verkauft werden, der Buchgewinn in die Rücklage eingestellt. (Auflage 3 alt)
Jetzt sind zu diesem Zweck Gesellschafteranteile mit einem Buchwert von mindestens 70 Mio. € zu verkaufen. Der Verkauf von HLKomm, perdata und WGC ist dabei zu prüfen. (Auflage 3 neu)
Vorteilhaft nachverhandelt?
Der anscheinend so kleine Unterschied zwischen Buchgewinn und Buchwert ist in Wirklichkeit sehr groß. Ob bei einem Verkauf ein Buchgewinn entsteht, ist nicht sicher. Wenn ich aber Anteile mit einem Mindestbuchwert von 70 Millionen verkaufen soll, dann sind das wohl nicht nur die drei Enkelgesellschaften. Dann geht das an die Substanz der Unternehmen. Sowohl die Aufgabenerfüllung als auch die Wirtschaftlichkeit der Töchter sind gefährdet.
Daher sind wir der Meinung, dass auch eine anscheinend nicht allzu verbindliche Auflage sehr ernst zu nehmen ist. Sie, Herr Oberbürgermeister, gehen von einem Prüfauftrag aus. Aber die Landesdirektion „legt verbindlich fest, dass…Gesellschaftsanteile von Unternehmen des LVV-Konzerns mit einem Buchwert von mindestens 70 Mio. € zu verkaufen sind…Andere Lösungen sind möglich, aber sie müssen auch  verbindlich und mit zahlengleichem Ergebnis realisiert werden.“  Ja, welche Möglichkeiten haben Sie denn außer dem Verkauf?
Darüber hinaus stellen sich weitere Fragen:
Allem Anschein nach gab es inzwischen eine rechtliche Begutachtung des Genehmigungsbescheids. Zu welchem Ergebnis kommt diese?
Wie wirken sich die geforderten Unternehmensverkäufe auf die künftigen Jahresergebnisse in der LVV-Gruppe aus? (s. Auflage 3 neu im Widerspruch zu Auflage 2)
Wie ist im Fall der Wasserwerke die Rolle des Mitgesellschafters ZVWALL zu sehen (s. Auflagen 3 und 5), der immerhin eine Sperrminorität besitzt?
Wie wird der Umstand berücksichtigt, dass die geforderten Ausgabensenkungen bei den Wasserwerken entsprechend dem Kommunalabgabengesetz in der Regel zu Preissenkungen führen und damit nicht zur Erhöhung der Gewinnabführung beitragen können? (s. Auflagen 2 und 6)
Das Gutachten zur Einsparung von jährlich 10 Mio. € aus Synergie-Effekten wird derzeit höchst kontrovers diskutiert. Ich erinnere an den Abbau von 500 Stellen im LVV-Konzern. Und dennoch soll der Stadtrat dazu im Januar einen Beschluss fassen. (Auflage 6)
Was ist unter Absenkung des Leistungsniveaus zu verstehen? Wird damit eine Ausdünnung des Nahverkehrs, eine Senkung des Standards der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung und eine Senkung der Qualität der Energieversorgung (Strom, Gas und Fernwärme) gefordert? (s. Auflage 6)
Inwieweit sind durch die geforderte Leistungsabsenkung gesetzliche Standards betroffen (Wasser und Abwasser), und wie wirkt sich das auf die Marktposition der Stadtwerke (Strom) aus? (s. Auflage 6)
Welche Auswirkungen wird die geforderte Konzentration auf das Kerngeschäft und die Veräußerung der Auslandsbeteiligungen auf die Entwicklung des LVV-Konzerns und seine Jahresergebnisse haben? (s. Auflage 7)
Welche Auswirkungen wird der weitere jährliche Verzicht auf  Investitionen auf die langfristige Versorgungssicherheit und die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Familie haben? (s. Auflage 10)
In der Klarstellung zum Genehmigungsbescheid schreibt der Vizepräsident der Landesdirektion am 30. 11.11, er sei überzeugt, „dass die Landesdirektion nichts fordert, was rechtswidrig oder für die Stadt bzw. Die LVV offenkundig wirtschaftlich nicht vertretbar wäre“.
Aber sollte die Rücklage nach gewonnenem Rechtsstreit – wovon Sie ja ausgehen – aufgelöst werden können, sind doch die kommunalen Unternehmen als Rückgrat der regionalen Wirtschaft und des städtischen Haushaltes durch die angeordneten Maßnahmen nachhaltig geschwächt. (s. Auflage 1)
Ist das das Ziel der Aufsichtsbehörde?
Der Bescheid drängt dazu, die Rechte des Stadtrates nach der sächsischen Gemeindeordnung und damit letztlich die verfassungsmäßig garantierte kommunale Selbstverwaltung zu unterlaufen.
Innerhalb eines Monats kann Widerspruch erhoben werden. Diese Frist endet morgen. Da kann meine Fraktion Ihnen nur empfehlen, die für die Stadt und die kommunalen Unternehmen besonders nachteiligen Auflagen so nicht zu akzeptieren. Sei es durch Widerspruch – sei es durch Nachverhandeln. Hier sehen wir Handlungsbedarf.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, fast alle dieser Fragen und Positionen habe ich Ihnen schon vor sechs Wochen mitgeteilt. Eine Antwort sind Sie bis heute schuldig geblieben – und leider ist dieser stillose und herablassende Umgang mit gewählten Stadträten kein Einzelfall. Da müssen Sie sich nicht wundern, wenn wir eine Befassung mit dem Thema erzwingen, und sei es mit einer Sondersitzung des Stadtrates.
Und wenn wir das nicht getan hätten, wäre ein derart tiefgreifender Einschnitt in die kommunalen Unternehmen durch einen Verwaltungsakt nahezu unbemerkt an uns vorbeigegangen. Ein solches Verfahren hätten Sie offenbar vorgezogen. Doch wer das Interesse der Leipzigerinnen und Leipziger an ihren kommunalen Einrichtungen – und da meine ich nicht nur die LVV – unterschätzt,  wird einmal böse erwachen.
Und nebenbei, dass sei an die Kollegen der CDU gerichtet - wer so dummdreist und kleinkariert daherredet, dass wir uns mit der heutigen Sitzung nur ein Weihnachtsgeld verdienen wollen, dem sei gesagt, dass Mitglieder meiner Fraktion das Sitzungsgeld für die Gedenkinstallation am Leipziger Hauptbahnhof für die Deportierten Leipziger Juden spenden. Dazu hatten parteiübergreifend alle Leipziger Bundestagsabgeordneten aufgerufen.
Sie sind herzlich eingeladen, vergleichbares zu tun.

Nachbemerkung:
Auf nochmalige Nachfrage erklärt der Oberbürgermeister, er werde weder in Widerspruch gehen noch den Bescheid nachverhandeln.

 

Rede auf der Sondersitzung des Stadtrates. Verhandlungsgegenstand: "Genehmigungsbescheide der Landesdirektion zur Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVV GmbH, Konsequenzen und Handlungsalternativen der Stadt Leipzig"