Die Fraktion DIE LINKE möchte mit dem Antrag A 132 die demokratischen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger Leipzigs optimal in die Entscheidungsprozesse des Stadtrates einbringen.
Beim Antrag A 132 „Erweiterung der Hauptsatzung des Stadtrates durch eine Regelung zu Bürgerentscheiden“ wollen wir, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt durch Bürgerentscheid immer an wichtigen Entscheidungen zur öffentlichen Daseinsvorsorge direkt beteiligt werden.
Öffentliche Daseinsvorsorge, das ist
· die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit.
· Das ist das öffentliche Verkehrs- und Beförderungswesen.
· Das sind die Gas- und Elektrizitätsversorgung, die Müllabfuhr, die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
· Das sind Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Bäder usw.
Privatisierungen von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Veräußerung von wesentlichen Gesellschafteranteilen dieser Unternehmen oder der Verkauf von Tochterunternehmen, Anlagen und Flächen dieser Unternehmen, die sich wesentlich auf deren Kerngeschäft und damit auf die öffentliche Grundversorgung auswirken, sind von solch wichtiger öffentlicher Relevanz, dass eine direkte Mitbestimmung der Bürger uns geboten erscheint.
Auch hierbei haben wir uns rechtlich beraten lassen.
Mit der Neufassung unseres Antrages wurde die rechtliche Zulässigkeit hergestellt. Der § 24 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung wird beachtet.
Redebeitrag zur Antrag A 132 "Erweiterung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig durch eine Regelung zu Bürgerentscheiden (Neufassung)". ER wurde mehrheitlich abgelehnt.