14. Dezember 2011 Siegfried Schlegel

Die Probleme der Gruppenwache Süd sind vor allem hausgemacht

Die Probleme beim Neubau der Gruppenwache Süd in der Zwickauer Straße, die nunmehr zu einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 457.144 Euro, also rund einer halben Million Euro führen,  sind vor allem hausgemacht. Deshalb bin ich erstaunt, dass der Oberbürgermeister den Ergänzungsantrag 1 der CDU-Fraktion übernimmt, wonach Schadenersatz für Planungsfehler gegenüber dem Planungsbüro geltend zu machen sind, wenn dieses nicht der Verursacher der Planungsänderungen ist. 
Bekanntlich wurde die Gebäudeplanung der Gruppenwache Süd 2009 abgeschlossen und der Baubeschluss gefasst. Hingegen wurde die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes erst 2010 abgeschlossen und beschlossen, wodurch es zu Änderungen in der Dislozierung der Feuerwehrkräfte und damit zu einer Erhöhung der Anzahl der Personalkräfte in der Gruppenwache Süd kam. Diese hätten aber  planerisch nachgearbeitet werden müssen, was nicht zeitnah erfolgte.  
Da aber ein großer Teil der zusätzlichen Kosten auch bei rechtzeitiger Planungsänderung bzw. Plananpassung entstanden wäre – also sogenannte „Ohnehin-Kosten“ sind, werden wir der Vorlage heute trotzdem zustimmen. Wir knüpfen dies aber an die Erwartung, dass die Planung für die Feuerwache Nordost kurzfristig überprüft und der Bauablauf so gestrafft wird, dass dieser maximal durch eine Winterperiode verzögert werden kann und nicht wie bei der Gruppenwache Süd über zwei Winterperioden gestreckt wird.

Wir verdanken unseren Altvorderen nicht nur gute, sondern auch billige Architektur. Viele Jahrzehnte war es üblich, sich von Frühjahr bis Herbst auf den Rohbau und eine Fassadenschließung zu konzentrieren und in den Wintermonaten den Ausbau durchzuführen. Erst durch industrielle Fertigbauweisen mit verschlossenen Öffnungen durch oberflächenfertige Elemente und rationeller Montagebauweisen konnten seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch über die Winterperiode hinweg Gebäude errichtet werden. Einzige Beschränkungen ergaben sich durch natürliche Abbinde und Erhärtungsprozesse bei tiefen Frosttemperaturen.

 

Redebeitrag zur Drucksache 1798 „Änderung des Baubeschlusses Neubau Gruppenwache Süd, Zwickauer Straße, RBIV-1719/09 vom 16.09.09 in Verbindung mit  einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 79 (1) SächsGemO von 457.144 €"