Meine Ausführungen beziehen sich auf den Landschaftsplan und den Erhalt landwirtschaftlicher Nutzfläche im grünen Gürtel von Leipzig.
Es war in der Septembersitzung im Ortschaftsrat Engelsdorf 2011. Die Räte diskutierten über den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan, als Bauer Winter aus Althen sich zu Wort meldete und sagte: „50 Hektar meines besten Bodens sollen als Ausgleichsfläche eingesetzt werden, das steht so im Landschaftsplan, muss das sein oder geht das auch anders?“
Dieses „Andere“ wurde in den folgenden Wochen erarbeitet. Bauer Winter trug Flächen in den Landschaftsplan ein,
· die viel schlechter in der Bodenwertzahl sind als das Übrige
· die häufiger überschwemmt werden
· die für die Bearbeitung nicht so günstig liegen..
Dieser „andere“ Plan für den Osten liegt nunmehr den Stadt- und Regionalplanern vor.
Wenn beide Pläne, der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan, heute im Stadtrat bestätigt werden, erfolgt die öffentliche Auslegung. Und die Bauern des Nordens und Nordwestens, des Südwestens und Südostens von Leipzig sollten sich kümmern, ob auch bei ihnen bester Boden für Ausgleichsflächen herhalten muss, ich werde ihnen dabei helfen.
Bei der Recherche zu diesen Plänen habe ich mich gefragt, warum im Osten zwischen Baalsdorf und Kleinpösna immer dieselbe Waldfläche erscheint:
· im Plan von Engelsdorf 1997
· im Plan der Stadt 2003
· im Regionalplan Westsachsen 2007 sowie
· in den Plänen der Stadt von 2008 und heute.
In einer Gebietskarte von 1860, also vor 150 Jahren, findet sich an dieser Stelle Wald in der Größe von 50 ha.
100 Jahre später gab es an dieser Stelle keinen Baum mehr. Deshalb stelle ich die Frage, schreiben die Flächenplaner immer voneinander ab? Im Trend der Zeit liegt es ja (siehe Guttenberg). Oder ist der Wald an dieser Stelle so sehr gewünscht?
Sicher, Wald ist immer gut, aber auf bestem Acker?
8000 Hektar Landwirtschaftsfläche im grünen Gürtel von Leipzig gibt es noch, sorgen wir dafür, dass soviel wie möglich bleibt.
Rede zur DS 1528 "1. Änderung und Ergänzung Flächen-nutzungsplan; 2. Änderung und Ergänzung Landschaftsplan Billigungs- und Auslegungsbeschluss, Öffentlichkeitsfreigabe".